Keine Vollkasko ohne Schlingerdeckung ...


… wenn Schäden zwischen dem Zugfahrzeug und dem Anhänger abgesichert sein sollen.

Was ist die Schlingerdeckung?

Die Vollkaskoversicherung für das Zugfahrzeug sollte eine sogenannte Schlingerdeckung enthalten, um auch bei Schäden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger ohne Einwirkung von außen abgesichert zu sein. Diese Schäden können beispielsweise beim Fahren über Bodenwellen, Schäden beim An- oder Abhängen oder beim Rangieren passieren.

Was passiert ohne eine solche Deckung?

Beinhaltet die Vollkasko keine Schlingerdeckung, so bleibt der Fahrzeughalter bei den sogenannten Schlingerschäden auf den kompletten Kosten sitzen, da der Unfallbegriff nicht erfüllt ist. Nachfolgend finden Sie einen beispielhaften Auszug einer Klausel, die den Ausschluss verdeutlicht:
„Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere: […] Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, z. B. Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger.“
Daher ist eine Schlingerdeckung unerlässlich, wenn Anhänger oder dergleichen bewegt werden.

In vielen guten Tarifen ist eine Schlingerdeckung automatisch in der Vollkaskoversicherung inbegriffen. Sprechen Sie uns gerne an.

 



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