Schäden durch Anhänger


Wenn ein Zugfahrzeug mit Anhänger in einen Unfall verwickelt wird, haften Zugfahrzeug und Anhänger jeweils zu 50%. Das war einmal. Oder ist es wieder? Wir erklären, was sich dieses Jahr geändert hat.

2010 führte ein Urteil vor Gericht zu einem Umbruch in der Versicherungslandschaft. Das Gericht urteilte damals, Zugfahrzeug und Anhänger müssten sich den Versicherungsschaden 50/50 teilen. Daraus resultierten erhöhte Prämien für versicherte Anhänger, Versicherer wollten kaum noch Anhänger alleine versichern, bei einem Schadensfall mit Altverträgen wurde der Verwaltungsaufwand erhöht und damit auch die Kosten der Versicherung. Dieses Urteil prägte die Versicherungslandschaft für volle 10 Jahre.

Doch Versicherer atmen auf, das neue Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr dreht alles wieder zurück. Der Anhänger ist nun nicht mehr haftbar, die Versicherung der Zugmaschinen muss den vollen Schaden übernehmen. Diese Rückkehr zur „Alten Ordnung“ sollte zu einem günstigen Versicherungsschutz für Anhänger aller Art führen, da diese bei Unfällen nicht mehr haften müssen. Werden Sie also aktiv und sprechen Sie uns an, vielleicht können wir bei ihrer Anhängerversicherung sparen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne.

Disclaimer: Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.



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