Wenn Sie einen Schaden verursachen, werden sie in ihrer Kfz-Versicherung in eine andere Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft, sowohl bei der Haftpflicht als auch bei der Vollkasko. Die Folge ist eine Beitragserhöhung bei ihrer Versicherung. Rabattschutz und Rabattretter verhindern diese Beitragserhöhung.
Der Rabattretter kann am besten als einmaligen „Freifahrtschein“ verstanden werden. Haben Sie bereits eine hohe Schadensfreiheitsklasse und verursachen einen Schaden, werden Sie zwar in eine schlechtere Klasse gestuft, ihr Beitrag bleibt allerdings unverändert. So werden langjährig Schadensfreie Fahrer nicht direkt mit höheren Beiträgen gestraft.
Klingt gut, es gibt allerdings einen Haken: Der Rabattretter existiert fast ausschließlich nur noch in Altverträgen, in neuen Verträgen wurden Sie durch die neuen, längeren Rabattstaffeln quasi beseitigt, da die größere Staffelung dem Verbraucher gegenüber schon fairer geworden ist.
Recht weit verbreitet ist hier allerdings der Rabattschutz. Wenn Sie einen Schaden verursachen, wird hier Ihr Rabattgrundjahr angepasst – Ihr Rabatt wird aber als sogenannte Sondereinstufung beibehalten. Anders gesagt: Ihr Schaden wirkt sich nicht auf die Beitragsrechnung für ihre Versicherung aus.
Der Rabattschutz wird allerdings meistens erst gegen eine Mehrprämie hinzugefügt, es kann Sie aber auch kostenfrei geben. Hier gibt es Leistungsunterschiede unter den Versicherern, bei Fragen können Sie uns gerne <link 10 - internal-link "Opens internal link in current window">direkt kontaktieren</link>.