GAP-Deckung: Schließen Sie die Lücke!


GAP steht für "Guaranteed Asset Protection". Diese Versicherung übernimmt die Differenz (die "Lücke" oder "GAP") zwischen dem aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs und dem noch ausstehenden Betrag des Autokredits oder Leasingvertrags. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie nicht für den finanziellen Unterschied zwischen dem Versicherungsbetrag und dem Restbetrag des Kredits aufkommen müssen.

Hätten Sie’s gewusst?

  • Bei einem Totalschaden ersetzt die Kfz-Vollkaskoversicherung nur den Zeitwert (Wiederbeschaffungspreis) eines Fahrzeugs.
  • Bestehende Forderungen aus Ihrem Leasing- oder Finanzierungsvertrag sind jedoch oft viel höher. So entsteht eine Differenz (= GAP), die Sie schnell mehrere Tausend Euro kosten kann.
  • Mit einer GAP-Versicherung sind Sie bestens geschützt – und können auch nach einem Schadenfall noch große Sprünge machen!

Ein Schadenbeispiel verdeutlicht das Risiko

Angenommen, der Neupreis Ihres Autos beträgt 35.000 Euro. Sie haben einen Leasingvertrag über drei Jahre mit einer monatlichen Zahlung von 400 Euro und einer Anzahlung von 5.000 Euro geleistet.

Nach einem Jahr des Leasingvertrags stehen immer noch 29.200 Euro aus. Zu diesem Zeitpunkt hat Ihr geleaster Wagen aufgrund von Abschreibungen und normalem Wertverlust einen aktuellen Marktwert von 25.000 Euro.

Ein Unfall führt dazu, dass Ihr geleastes Auto einen Totalschaden erleidet. Ihre reguläre Kfz-Versicherung deckt den aktuellen Marktwert von 25.000 Euro ab. Die noch ausstehende Leasingverpflichtung beträgt jedoch 29.200 Euro. In diesem Fall beträgt die Lücke (GAP) zwischen dem Versicherungsbetrag und dem ausstehenden Leasingbetrag 4.200 Euro. Mit einer GAP-Deckung würde diese Lücke geschlossen.

Ihre Vorteile

  • GAP24 kann unabhängig zu Ihrer bestehenden Kfz-Versicherung abgeschlossen werden.
  • Sie zahlen eine günstige Einmalprämie - unabhängig von der Dauer Ihrer Finanzierung!

Geleast oder finanziert - dann schützt Sie die GAP-Versicherung

Das Beste: Die GAP-Versicherung schützt nicht nur Ihr Kfz, sondern alle geleasten und finanzierten

  • Pkw, Nutzfahrzeuge,
  • Anhänger und Auflieger,
  • stationären und fahrbaren Maschinen sowie
  • Photovoltaikanlagen


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