Straf-Rechtsschutz für Unternehmen

Für eine gesicherte Verteidigung

Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen ermittelt, erscheint auf den ersten Blick grotesk. Schließlich zahlt man, als gesetzestreuer Bürger und Unternehmer, brav seine Steuern, stiftet niemanden zu Straftaten an oder - noch abwegiger - man begeht selbst eine Straftat.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt jedoch deutlich häufiger als einem lieb ist.

Für wen ist die Versicherung?

Eine Unternehmens-Straf-Rechtsschutzversicherung ist für alle Firmen und Freiberufler geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung entstehen können.

Was ist versichert?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten aus dem Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat. In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens nicht gedeckt.

Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer
  • Arbeitnehmer/-in und ggf. Organe der Versicherungsnehmerin in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer

Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei jeder versicherten Person nur auf die Verteidigung bei Strafverfolgungen mit dem Vorwurf eines Vorsatzdelikts, das im beruflichen Leben begangen wird.

Welche Leistungen sind unter anderem versichert?

  • die Kosten eines Strafverteidigers (auch angemessene Honorarvereinbarungen über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinaus)
  • die anfallenden nötigen Kosten für Sachverständige und Gutachter
  • die anfallenden Entschädigungen für Zeugen (teils auch Zeugenanwälte)
  • eine Strafkaution als zinsloses Darlehen

Je nach gewähltem Versicherer und Tarif können ggf. auch weitere Zusatzleistungen mitversichert sein.

Wichtig: Der Umfang einer „normalen“ Rechtsschutzversicherung beinhaltet ausdrücklich keine vorsätzlich begangenen Straftaten - also keine, die nur vorsätzlich begangen werden können (egal ob man schuldig oder unschuldig ist). Ausschließlich mit diesem weiteren Baustein der Rechtsschutzversicherung können Sie also dieses Risiko absichern.

Welche Leistungen sind unter anderem nicht versichert?

In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens (Straftat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe lt. § 12 StGB - z. B. Mord) nicht mit abgesichert. Hier kann es unter den einzelnen Versicherungsunternehmen und Tarifen Ausnahmen geben.


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Möchten Sie wissen, was eine maßgeschneiderte Versicherung kosten kann? Übermitteln Sie uns die Angaben zum Risiko und dann können wir die Versicherungskosten passgenau für Sie berechnen.

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Ihre Ansprechpartner für Straf-Rechtsschutz für Unternehmen:

Sören Brake

Kundenbetreuer Außendienst
Master of Science M. Sc.

Ralf Beck

Kundenbetreuer Innendienst
Sachversicherungen
Versicherungsfachwirt

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