Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Irren ist menschlich
Die Vermögensschadenhaftpflicht richtet sich insbesondere an beratende Berufe. Hierunter fallen beispielsweise Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, aber auch Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, Richter und Staatsanwälte.
Für wen ist die Versicherung?
Für Personen, Körperschaften, Kammern, Vereine und Verbände, Firmen sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die beruflich oder ehrenamtlich:
- Auskünfte erteilen
- Dienstleistungen durchführen
- Rat gewähren
- Verträge vermitteln
- Beurkunden
- Gutachten erstellen
- Gelder verwalten
und dadurch gegenüber einem Dritten einen Vermögensschaden verursachen können.
Für besonders gefährdete Berufsgruppen ist diese Versicherung daher Pflicht. Hierzu zählen unter anderem Rechtsanwälte, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sowie Versicherungsvermittler.
Was ist versichert?
Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen, wie zum Beispiel:
- Beratungsfehler
- Rechenfehler
- unrichtige Auskünfte
- falsche Prozessführung
- unwirksame Vertragsgestaltungen
Zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist, wie beispielsweise:
- Fristversäumnisse
- unvollständige Auskünfte
- unterlassene Beantragungen
- Nichtweiterleitungen
Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.
Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?
Versichert sind alle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind. Ferner auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit in Verbindung stehenden Kosten. Dies kann besonders Dienstleistungsunternehmen vor der Gefahr der Inanspruchnahme durch Kunden schützen, wenn diese auf einem überzogenen Anspruchdenken im Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten beruht (wichtiger Abwehrschutz!).
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind grundsätzlich Sachschäden, alle Personenschäden sowie Erfüllungsersatzleistungen wie zum Beispiel der Aufwand für die Berichtigung und die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung, wissentliche Pflichtverletzung und Schäden durch Veruntreuung.
Wo gilt die Versicherung?
Die Deckung ist für den betroffenen Rechtsraum üblicherweise Deutschland. Der Versicherungsschutz gilt für die Tätigkeit im Inland und die Beschäftigung mit deutschem Recht. Für Pflichtversicherte erstreckt sich die Deckung je nach Branche auch auf die Beschäftigung mit dem Recht bestimmter europäischer Staaten.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen:
- die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
- die Zahlung der Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen)
- die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
- die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung
Rückwärtsversicherung
Beim Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht können Verstöße, die in der Vergangenheit liegen und bis zum Abschluss der Versicherung noch nicht bekannt sind, durch eine Rückwärtsversicherung mit abgedeckt werden.
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für folgende Branchen sehr wichtig
Immobilienbüros, Sachverständige, Unternehmensberater, Hausverwalter, Gutachter, Reisebüros, Dolmetscher, Buchhaltungsbüros, IT-Unternehmen, Gläubigerausschüsse, Auskunfteien, Rechtspfleger, Finanzbeamte, Krankenhäuser, Altenheime, Fachverbände, Werbeagenturen, Zeitungen, Auktionator, Bestattungsunternehmen, Vereine, Mediatoren.
Ihre Ansprechpartner für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:
Sören Brake
Kundenbetreuer Außendienst
Master of Science M. Sc.
Andreas Flögel
Kundenbetreuer Außendienst
Versicherungskaufmann