Elektronikversicherung
Ihr Versicherungsschutz bei einem Überspannungsschaden
Unternehmen sind auf einwandfrei funktionierende elektronische Geräte angewiesen. Die Elektronikversicherung versichert Ihre Schäden und Kosten, die entstehen, wenn Geräte und Anlagen beschädigt werden, zum Beispiel durch Überspannung in Folge eines Blitzeinschlages. Die Elektronikversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Schäden, die z. B. durch den Ausfall von EDV-Anlagen oder Telefonanlagen entstehen. Sie erstattet im Schadensfall unter anderem Kosten, die durch Reparatur, Ersatzteilbeschaffung oder die Anschaffung neuer Geräte anfallen.
Versichert werden können stationär und beweglich eingesetzte Geräte wie z. B. Telefonanlagen, EDV-Anlagen, Laptops, medizintechnische Geräte, Photovoltaik-Anlagen. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Daten und Programme ist möglich.
Schadenbeispiel für die Elektronikversicherung
Schaden am PC infolge von Überspannung: Während eines Gewitters schlägt ein Blitz im Nahbereich des Versicherungsortes ein. Das Netzteil des versicherten Computers wird durch einen Überspannungsschaden zerstört.
Welche Unterlagen werden im Elektronik-Schadenfall benötigt?
- Schadenmeldung – auch formlos – mit Angabe der Schadenursache, des Schadentages und der voraussichtlichen Schadenhöhe
- Anschaffungsrechnung
- Schadenrechnung: Reparaturrechnung oder Wiederbeschaffungsrechnung eines gleichwertigen Gerätes
Wichtig:
Bitte veranlassen Sie, dass bei einer Reparatur oder einem Austausch der betreffenden Elektronikteile sämtliche schadhaften Teile des Gerätes für eine mögliche Besichtigung durch den Versicherer aufbewahrt werden.
In allen Fragen rund um das Thema Elektronikversicherung sind wir für Sie da. Von unserem Standort Mannheim aus betreuen wir unsere Kunden aus Orten wie Heidelberg, Ludwigshafen, Kaiserslautern, Heilbronn, Stuttgart, Karlsruhe, Darmstadt, Frankfurt, Mainz, der Region Rhein-Neckar und auch darüber hinaus. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne, was speziell beim Thema Elektronikversicherung zu beachten ist.