Die Fotovoltaikanlage auf dem Dach produziert sauberen Strom, der - dank Speicher - jederzeit selbst genutzt werden kann. So lädt man über Nacht sein E-Auto auf und fährt am nächsten Morgen wieder mit grünem Gewissen zur Arbeit. Dieser Idealfall wäre eine an sich runde Sache, die bei Personen mit eigenem Haus immer öfter anzutreffen sein wird.
Wo auch immer der Strom herkommt, er muss in den Akku. Idealerweise kann man daheim laden. Dafür gibt es Wallboxen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, oder mobile Ladestationen (,,Ladekabel"). Da diese so elementar wichtig für die Nutzbarkeit des Autos sind, ist verständlich, dass man sich so seine Gedanken macht, wo diese im Fall der Fälle mitversichert wären.
Primär ein Gebäudeversicherungsthema
Es setzt sich immer mehr durch, dass Wallboxen über den Gebäudeversicherungsvertrag mitversichert sind. Da dies noch immer nur selten in den Bedingungen eindeutig geregelt ist, empfehlen wir eine Anzeige beim Versicherer, damit im Leistungsfall keine Diskussionen aufkommen, ob das nun als fest mit dem Gebäude verbunden angesehen werden kann oder nicht.
In den Wohngebäude-Deckungskonzepten mit der BSG, Alte Leipziger und Barmenia/Adcuri konnten bei der letzten Aktualisierung durch die Nennung der Wallboxen im Rahmen der versicherten Sachen eine klare und eindeutige Regelung geschaffen werden. Diese Klarstellungen gelten natürlich nicht nur für Neuabschlüsse, sondern auch für das Bestandsgeschäft. Auch im neuen Deckungskonzept mit Janitos sind fest verbundene Ladestationen für Elektroautos und andere batteriebetriebenen Fahrzeuge mitversichert.
Der Versicherungsschutz entspricht dann erwartungsgemäß dem Umfang, der für das ganze Haus gewählt wurde. Über die unbenannten Gefahren könnte so auch eine Art Multirisk- bzw. Elektronikdeckung dargestellt werden. Die „Powerklausel" Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat in den Wohngebäude-Deckungskonzepten schützt dann vor allem, was Dritte der Wallbox vorsätzlich antun können.
Bei Betriebsgebäuden verhält es sich ganz ähnlich wie im Privatbereich. Hier gilt es allerdings darauf zu achten, dass Gebäudebestandteile auch ausdrücklich mitversichert sind. In den Deckungskonzepten mit z.B. AIG, AXA und SV Sparkassenversicherung ist dies so geregelt. Bei Helvetia werden Wallboxen und Ladestationen sogar im Bedingungswerk explizit genannt und sind somit ebenfalls mitversichert.
Die Fotovoltaikversicherung kann ebenfalls Deckung enthalten
In dem Deckungskonzept mit Helvetia wurde kürzlich die bisherige Regelung dorthin gehend verbessert, dass Ladestationen und sogar Ladesäulen (,,Stromtankstellen") bis 3.000 Euro pauschal mitversichert sind. Im Deckungskonzept mit der Gothaer sind Wallboxen ebenfalls mitversichert, sofern diese in der Versicherungssumme berücksichtigt wurden (Ladesäulen sind anfragepflichtig). Auch die Oberösterreichische bietet Versicherungsschutz für Wandladestationen im VEMA-Fotovoltaikrechner. In einem separaten Baustein stehen dafür Versicherungssummen von 5.000, 10.000 oder 15.000 Euro zur Auswahl.
Überraschung: Deckung auch in der Hausratversicherung
Nun, mobile Ladevorrichtungen sind natürlich nicht fest mit dem Gebäude verbunden. Das macht es jetzt etwas schwieriger. Als zur Nutzung eines Kraftfahrzeugs nötiges Teil dient es im klassischen Definitionssinn nicht dem Haushalt. Eine Deckung in Hausrat wird man daher eher selten finden können. Selbst die Bayerische, die sich in ihrem optionalen Zuschlagspaket „Pangaea Life" des Themas annimmt, ermöglicht nur den Einschluss von „Wandladestationen", also Wallboxen. Dies wohl mit dem Gedanken an Mieter, welche diese auf eigene Kosten installieren ließen. Lösungen finden sich allerdings in Deckungskonzept mit der Alten Leipziger bis 3.000 Euro. Auch in unserer Sondervereinbarung mit DOCURA sind Wallboxen bis 2.000 Euro mitversichert.
Aber irgendwie ist es doch auch ein Kfz-Teil ...!
Der Gedanke ist jedenfalls naheliegender als der, dass es sich um Hausrat handeln könnte. Und folgerichtig findet sich inzwischen auch in den meisten Kfz-Tarifen eine Deckung. Normalerweise ist diese aber subsidiär zu anderen Versicherungen. Das heißt, eine leistungspflichtige Gebäude- oder anderweitige Versicherung geht im Schadenfall gegebenenfalls vor. Mittlerweile gibt es viele Kfz-Versicherer, welche sich diesen Themas annehmen.
Sie möchten mehr über die Absicherung von Wallboxen und mobilen Ladestationen wissen? Dann sprechen Sie uns gerne an!