Ist Ihre Wärmepumpe in der Versicherungspolice enthalten?


Für viele Investoren in eine klimafreundliche Zukunft folgt aktuell ein böses Erwachen, denn der neue Trend zum Diebstahl von Wärmepumpen zeichnet sich mit stetigem Wachstum ab.

Viele Versicherungen weisen die Regulierung des oftmals im fünfstelligen Euro-Bereich entstandenen Schadens zurück. Unerfreulicherweise sind diese auch nicht zur Übernahme der Kosten verpflichtet, denn die Wärmepumpe ist nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung enthalten.

Warum?

Anders als eine Heizungsanlage im Keller oder Heizungsraum, wird eine Wärmepumpe in der Regel auf dem Grundstück außerhalb des Gebäudes installiert. Somit ist die Anlage nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung miteingeschlossen.

Und selbst wenn Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundenen Sachen mitversichert ist, liegt die Entschädigungsgrenze teilweise bei nur 1.000 Euro. Bei fünfstelligen Kosten für die Luft-Wasser Wärmepumpe wird das nicht reichen.

Ein weiterer Grund für eine Nichtleistung könnte sein, dass Sie der Versicherung bauliche Veränderungen an Ihrem Haus nicht gemeldet haben. Also selbst wenn Diebstahl grundsätzlich mitversichert ist, könnte die Versicherung aus diesem Grund die Leistung verweigern.

Was ist zu tun?

Überprüfen Sie, ob und inwiefern ein Diebstahl der Wärmepumpe in Ihrem Versicherungsschutz enthalten ist. Notfalls nachträglich explizit und exakt mit aufnehmen lassen und so gegen Diebstahl absichern.

Unabhängig davon sollten Sie darauf achten, dass die Wärmepumpe ebenfalls gegen die anderen versicherten Gefahren, wie Feuer/ Blitzschlag, Sturm/Hagel, Vandalismus und Leitungswasser abgesichert ist.

Wir beraten Sie gerne- am besten klären Sie noch vor dem Kauf den Versicherungsschutz. So starten Sie mit einem guten Gefühl in eine klimafreundliche Zukunft!



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