Airbnb & Co.: Wie sind Mieter und Vermieter versichert?


Die Vermietung der eigenen Wohnung über Onlineportale boomt. Doch wer kommt für eventuelle Schäden auf?

Sicher, in den meisten Fällen läuft die Vermietung auf Zeit problemlos ab. Doch ein Restrisiko bleibt immer. Im schlimmsten Fall bleibt der Vermieter auf seiner verwüsteten Wohnung und den damit anfallenden Kosten sitzen.

Reichen die „Miniversicherungen“ der Onlineportale aus?

Die meisten Plattformen bieten gewisse Absicherungen für Vermieter, entweder ohne zusätzliche Kosten oder für einen kleinen Aufpreis für den Zeitraum, in dem die Wohnung vermietet wird, an. Hier sollte Ihr Kunde auf jeden Fall die einzelnen Anbieter vergleichen und schauen, welche Bedingungen für sein ausgewähltes Portal gelten.

Dem Vermieter ist es also oftmals möglich, sich vor Haftpflichtansprüchen Dritter schützen zu lassen. Verletzt sich also ein Gast, würde die Versicherung hierfür aufkommen. Die Versicherungssumme dieser Haftpflichtversicherung ist jedoch meist niedrig gehalten. Zudem gibt es seitens der Portale Absicherungsmöglichkeiten für Vermieter, wenn der Mieter das Inventar der Wohnung beschädigt. Auch hier muss unbedingt die Höhe der Versicherungssumme geprüft werden. Manche Portale schließen sogar hochwertige Elektronik aus. Geht also der neue Flachbildfernseher kaputt, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen. Oft wird auch vom Onlineportal eine aktuelle Inventarliste gefordert. Reicht der Vermieter die Liste nicht oder zu spät ein, greift die Versicherung nicht.

Auch die Mieter können von einem kleinen Schutz profitieren. Manche Plattformen bieten ihren Nutzern Haftpflichtversicherungen für Mietschäden an. Oftmals wird eine Selbstbeteiligung fällig und die Schäden sind auch hier nur bis zu einer gewissen Höhe gedeckelt. Zudem gilt: Im Fall eines Schadens wird zuerst geprüft, ob der Mieter eine eigene private Haftpflichtversicherung besitzt. Deckt die Haftpflichtversicherung Ihres Kunden also auch geliehene Sachen und Einrichtungen ab, ist eine zusätzliche Absicherung durch das Portal schier überflüssig.

Die „Miniversicherungen“ sind also alle Male etwas für das gute Gewissen, eine wirklich gute Absicherung für den Fall der Fälle bieten sie aber nicht – egal ob auf Mieter- oder Vermieterseite.

So versichern Sie richtig:

Die Haftpflichtversicherung als Airbnb-Mieter

Eine private Haftpflichtversicherung ist für Mieter das A und O. Sie springt auf jeden Fall für Schäden ein, die der Versicherungsnehmer an fest mit dem Bauwerk verbundenen Elementen der Wohnung verursacht. Ein unabsichtlicher Wasserschaden wäre also gedeckelt. Ob auch das Inventar mit abgesichert ist, hängt vom individuellen Vertrag ab. Gute Haftpflichttarife decken auch Schäden an gemieteten Sachen ab. Der Rotweinfleck auf dem Sofa wäre somit auch ein Versicherungsfall.

Die Haftpflichtversicherung als Airbnb-Vermieter

Vermieten Sie einmalig ein Zimmer, so sind Sie über die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Soll jedoch eine komplette Wohnung für einige Tage vermietet werden, kommt es auf die individuellen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags an. Gute Tarife decken auch diese Schäden mit ab. Es ist also wichtig, die Police auf eine Deckung zu prüfen.

Wichtige Hinweise

  • Vermieten Sie häufiger die eigene Wohnung, dann entspricht dies einer gewerblichen Tätigkeit und Schäden werden nicht mehr von der Privathaftpflicht gedeckt.
  • Möchten Sie die private Mietwohnung weitervermieten, muss vorab die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Eine unerlaubte Untervermietung stellt oftmals einen fristlosen Kündigungsgrund dar.
  • In einigen größeren Städten herrscht ein Verbot für die gewerbliche Vermietung oder es wird explizit eine entsprechende Genehmigung verlangt.

Wünschen Sie weitere Informationen? Dann sprechen Sie uns gerne an!

 



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