Leihen, Mieter und die Privathaftpflicht


Jeder hat sich schon mal etwas geliehen oder verliehen. In der Regel geht der Andere pfleglich mit Geliehenem um, doch das muss nicht immer der Fall sein. Wir klären auf, was die Privathaftpflicht übernimmt.

Um eines gleich vorweg zu nehmen: Die PHV schließt Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten Gütern aus. Doch auch hier gibt es Besonderheiten. Viele Anbieter bieten extra Tarife für Gemietetes, am häufigsten für Wohngebäude. Im Brandfall übernimmt die Versicherung, abhängig von Mobiliar und dem Vorhandensein einer Hausratversicherung. 

Bewegliche Güter, welche gemietet sind, haben meist eher schlechtere Karten bei der Versicherung. Wenn es einen Tarif für bewegliche, vermietete oder verliehene Sachen gibt, fallen die Leistungen sehr unterschiedlich aus, je nachdem worum es sich handelt. Bei zulassungspflichtigen, gemieteten Kraftfahrzeugen greift meist die Benzinklausel der PHV, wenn Schäden am Fahrzeug verursacht werden. 

Sprechen Sie uns an, wenn sie sich einen Überblick über ihren Bedarf machen möchten und weitere Informationen benötigen.



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