Im Grunde kein Problem für die Privathaftpflicht. Der Geltungsbereich deckt auch Italien und Skifahren im Urlaub ist eine mitversicherte Tätigkeit. Schutz? Haken dran!
Die Nachweispflicht
Bleibt das Problem, wie man den vorhandenen Schutz auch nachweisen kann, wenn man kontrolliert wird. Da im Wintervergnügen niemand ständig seine Police mit sich führen wird, braucht es eine offizielle Bestätigung des Versicherers. Nach den ersten Rückmeldungen der Haftpflichtversicherer ist die Erstellung eines entsprechenden Nachweises auf Anforderung nicht die große Hürde. Wer sich rechtzeitig kümmert, wird diesen erhalten.
Die Notlösung
Möchten Sie dies nicht oder die Zeit bis zur Abfahrt in den Urlaub reicht nicht mehr aus, bleibt wohl nur die Notlösung. Zusammen mit dem Skipass wurde die Möglichkeit geschaffen Tagespolicen abzuschließen.