Vorsicht: Nur mit Versicherungsnachweis auf die Skipiste – vor allem in Italien!


Wer seit diesem Jahr Skifahren will, muss Haftpflichtschutz nachweisen können! Vor allem die italienischen Behörden fordern Haftpflichtschutz, der für Personenschäden aufkommt, die man beim Skifahren Dritten zufügt. Wer ohne Schutz auf die Piste geht, dem drohen Bußgelder zwischen 100 und 150 Euro.

Im Grunde kein Problem für die Privathaftpflicht. Der Geltungsbereich deckt auch Italien und Skifahren im Urlaub ist eine mitversicherte Tätigkeit. Schutz? Haken dran!

Die Nachweispflicht 

Bleibt das Problem, wie man den vorhandenen Schutz auch nachweisen kann, wenn man kontrolliert wird. Da im Wintervergnügen niemand ständig seine Police mit sich führen wird, braucht es eine offizielle Bestätigung des Versicherers. Nach den ersten Rückmeldungen der Haftpflichtversicherer ist die Erstellung eines entsprechenden Nachweises auf Anforderung nicht die große Hürde. Wer sich rechtzeitig kümmert, wird diesen erhalten.

Die Notlösung

Möchten Sie dies nicht oder die Zeit bis zur Abfahrt in den Urlaub reicht nicht mehr aus, bleibt wohl nur die Notlösung. Zusammen mit dem Skipass wurde die Möglichkeit geschaffen Tagespolicen abzuschließen.



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