So verbringen Sie einen unvergesslichen Heiligenabend


Die Weihnachtszeit ist eine großartige und besinnliche Zeit. Kerzen schmücken den Adventskranz oder den Weihnachtsbaum und erzeugen Gemütlichkeit und Wärme. Doch was passiert, wenn der Adventskranz oder der Weihnachtsbaum Feuer fängt und Ihr Wohnzimmer in Brand gerät? Welche Versicherung kommt nun für den entstanden Schaden auf? Damit Sie das schöne Weihnachtsfest genießen können und Ihnen nichts im Wege steht, sind hier nützliche Tipps für Sie!

Wann genau ist der Heilige Abend?

Im Judentum beginnt der Tag mit einer Nacht, dies nahm das Christentum an. Der Heilige Abend beginnt somit am 24. Dezember nach dem Sonnenuntergang.

Den besinnlichen Abend mit Gesellschaftsspielen ausklingen lassen?

  • Am Heiligenabend finden viele Familien endlich mal wieder Zeit füreinander, lassen Sie den Abend mit einem lustigen Spieleabend ausklingen.
  • Die beliebtesten Spiele für Jung und Alt sind dabei: Activity, Tabu oder Die Siedler von Catan. Stellen Sie dazu noch leckere Weihnachtssnacks wie z.B. Vanillekipferl auf den Tisch. Das wird ein unvergesslicher Abend mit jeder Menge Spaß!

Wie sieht das Festessen aus?

  • Damit Sie das Festessen ganz in Ruhe genießen können, sollten Sie ein paar Kleinigkeiten beachten. Überlegen Sie sich zuerst, wie viele Gäste Sie erwarten, welche Zutaten Sie benötigen und wie viel Zeit Sie in der Küche verbringen möchten.
  • Der Klassiker in Deutschland ist wohl immer noch der Kartoffelsalat. Danach lieben die Deutschen vor allem den Gänsebraten mit Kartoffeln und Soße. Wenn Sie mal nicht so aufwendig Kochen möchten, wäre das Raclette die perfekte Alternative.

Wie lassen sich Brandschäden in der Weihnachtszeit verhindern?

  • Um einen Brandschaden zu vermeiden sollten Sie vor allem an Ihrem Weihnachtsbaum elektrische Lichterketten verwenden. Prüfen Sie schon beim Kauf, ob diese über ein Prüfsiegel verfügen.
  • Da ein möglicher Brandschaden durch eine Überlastung ausgelöst werden kann, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Steckdosen nicht zu sehr beansprucht werden. Verwenden Sie lieber nur eine Steckdose je Weihnachtsbeleuchtung.
  • Um einen möglichen unbemerkten Brandschaden zu verhindert, sollten Sie grundsätzlich alle Kerzen sowie elektrischen Lichterketten beim Verlassen Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses ausschalten.
  • Die Rauchmelderpflicht für den privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Damit die Rauchmelder das Risiko der Brandausbreitung verringern, sollten Sie diese regelmäßig von Fachleuten durchchecken lassen.
  • Wenn Sie Kerzen auf dem Adventskranz verwenden, sollten Sie darauf achten, das keine brennbare Unterlage, wie z. B. eine Tischdecke, unter dem Adventskranz liegt. Außerdem sollten die Kerzen immer auf sogennanten Adventskranzhaltern befestigt sein. So wird verhindert, dass das Kerzenwachs direkt auf die Tannenzweige tropft.
  • Sie sollten generell für den Notfall immer einen Eimer Wasser, einen Feuerlöscher oder besser eine Feuerlöschdecke in der Nähe bereithalten.

Welche Versicherung kommt für einen möglichen Schaden auf?

Hausratversicherung

  • In der Regel springt die Hausratversicherung ein, wenn durch das Feuer Geschenke oder ein Teil der Einrichtung zerstört wurde. Das Feuer muss dennoch unter Aufsicht ausgebrochen sein, Sie können nicht mal eben die Kerzen anmachen und für eine halbe Stunde zum Nachbarn besuchen.
  • Damit würden Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, da Sie grob fahrlässig gehandelt hätten. Bei vielen Versicherungen sind jedoch auch Schäden versichert, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind . Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte einmal in seine Hausratpolice schauen.

Wohngebäudeversicherung

Der Weihnachtsbaum ist in Brand geraten und Ihr Wohngebäude ist bis auf die Grundmauern niedergebrannt. Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor diesen finanziellen Folgen. Versichert hierbei ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände.

Privathaftpflichtversicherung

Sie sind am Heiligenabend bei Freunden eingeladen, dabei verschütten Sie aus Versehen ein Glas Wein auf dem teuren Wohnzimmerteppich. Sie könnten den Schaden bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung einreichen, diese kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche an Dritte auf. Aufgepasst! Die Privathaftpflichtversicherung zahlt bei vorsätzlich verursachten Schäden meistens nicht. Aber auch hier sollten Sie einmal in Ihre Versicherungspolice schauen.



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