Was ist eigentlich eine Dienstreisekasko-Versicherung?


Vor allem kleine Unternehmen können sich oft keine Dienstwagen leisten. Wenn ein Arbeitnehmer dann auf eine Dienstreise geschickt wird, ist er auf sein Privatfahrzeug angewiesen. Hier bietet sich für den Arbeitgeber eine Dienstreisekaskoversicherung an.

Vor allem kleine Unternehmen können sich oft keine Dienstwagen leisten. Wenn ein Arbeitnehmer dann auf eine Dienstreise geschickt wird, ist er auf sein Privatfahrzeug angewiesen. Da Dienstreisen betrieblich veranlasst sind, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Arbeitgeber, vorausgesetzt der Schaden wurde nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Um sich gegen dieses Risiko abzusichern kann der Arbeitgeber, bei nur wenigen Dienstfahrten, Rücklagen bilden oder, bei erhöhtem Bedarf, eine Dienstreisekaskoversicherung abschließen.

Der Arbeitgeber tritt hierbei als Versicherungsnehmer auf, versichert ist der Privatwagen des Arbeitnehmers. Das Fahrzeug darf sich dabei weder im Eigentum noch im Besitz des Versicherungsnehmers befinden. Des weiteren besteht kein Versicherungsschutz bei nicht genehmigten oder angeordneten Fahrten, bei einer Unterbrechung der Dienstfahrt zu privaten Zwecken und bei gewerblichen Mietfahrzeugen.

Durch die Dienstreisekaskoversicherung werden eine Reihe von Vorkommnissen abgesichert, die zu einer Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs führen, wie:

  • Brand oder Explosion,
  • Entwendung,
  • Naturereignisse,
  • Zusammenstoß mit Haarwild,
  • Unfall und
  • Vandalismus.

Bei der Beitragsberechnung einer Dienstreisekaskoversicherung unterscheidet man zwischen zwei Modellen:

Bei der Beitragsberechnung nach Kilometern werden alle gefahrenen Dienstreisekilometer des Vorjahres erfasst. Durch die Meldung des Standes zwischen Februar und März des Folgejahres, wird der Jahresbeitrag des laufenden Versicherungsjahres berichtigt.

Bei der Beitragsberechnung nach Personen werden die zu versichernden Mitarbeiter dem Versicherer namentlich gemeldet, wobei die Meldung zeitnah zu erfolgen hat. Aufgrund dieser Meldung wird der Beitrag anteilig berechnet.

Für gewöhnlich hat der Arbeitnehmer sein Fahrzeug bereits privat versichert. Kommt es nun zum Schaden bei einer betrieblich veranlassten Tätigkeit, so ist die Dienstreisekaskoversicherung entsprechend dem Haftungsprivileg des Arbeitnehmers verpflichtet für die Kosten aufzukommen. Wegen des Bereicherungsverbots darf der Fahrzeughalter nach der Deckung des Schadens durch die Dienstreisekasko nicht zusätzlich seine private <link www.wahler-versicherungsmakler.de/magazin/aktueller-artikel/kfz-kasko-und-kfz-haftpflichtversicherungen/ _self external-link-new-window "Zum Kfz-Versicherungs-Artikel">Kaskoversicherung</link> in Anspruch nehmen.

Wenn Sie mehr über die Dienstreisekaskoversicherung oder andere Fahrzeugversicherungen wissen möchten, beantworten unsere Kfz-Experten Bettina Weigand und Daniel Issner gerne Ihre Fragen.

Disclaimer: Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.



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