Wenn die Betriebsbeschreibung in der Betriebshaftpflichversicherung die Schadenbearbeitung erschwert


Versicherungen sind Verträge und wie alle sollten diese für beide Vertragspartner klar und fair sein. Eine korrekte, vollständige Betriebsbeschreibung gehört in der Betriebshaftflichtversicherung dazu – aber was ist mit Graubereichen?

In der Theorie ist es ja ganz einfach. Wird ein Malerbetrieb versichert, gibt man an, dass es sich um einen Maler handelt. Daraus ergibt sich für den Versicherer ein gewisses Tätigkeitsprofil mit einem gewissen Risiko. Mit den eigenen Statistiken kommt man so zu einer risikogerechten Prämie. Verleiht der Malerbetrieb nun auch noch Gerüste oder führt einfache Erdaushubarbeiten mit einem Minibagger durch, dann sind das keine typische Tätigkeiten für diese Betriebsart. Das wissen wir als Ihr Versicherungsmakler und geben diese ergänzend mit einem Anteil am Gesamtjahresumsatz für eine Quotierung an.

Nun kann es natürlich vorkommen, dass ein Unternehmen sein Dienstleistungsangebot erweitert und das nicht so eng sieht.  Weder der Versicherer noch wir werden informiert.  Kommt es dann zum Schaden und wird dieser abgelehnt, kann man das schon nachvollziehen. Es gibt aber auch die nicht ganz so eindeutigen Problemfälle. Hier ein Beispiel aus der Praxis:

Ein Küchenstudio liefert eine neue Küche aus, baut diese auf und schließt Armaturen und Geräte an. Leider wurde ein Wasserleitungsanschluss nicht ordnungsgemäß vorgenommen, weshalb ordentliche Mengen an Wasser austraten, das im gesamten Raum verschiedene Schäden verursachten. Der Betriebshaftpflichtversicherer stellte nun infrage, ob die Anschlussarbeiten überhaupt noch ins typische Tätigkeitsprofil eines Küchenstudios passen und nicht bereits eher bei einem Installationsbetrieb zu suchen sind.

Das ist ärgerlich und verzögert die Regulierung. Diese Phase der Unsicherheit, wie es nun weitergeht und ob die Betriebshaftflicht greifen wird, sorgt für unangenehme Sorgen beim Unternehmen.  Wir sorgen durch entsprechende Vertragsklauseln dafür, dass es dazu nicht kommt und der Schaden bezahlt wird.

Da dies ein sehr deutliches Abweichen vom Regelkurs für jeden Versicherer darstellt, fallen die Voraussetzungen bei jedem Versicherer etwas unterschiedlich aus. Wir beraten Sie jederzeit bezüglich der jeweiligen Bedingungen der einzelnen Versicherer. Sprechen Sie uns gerne an.



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