Betriebshaftpflicht – Essentielle Punkte für Handwerker


Im heutigen Magazinartikel beschäftigen wir uns mit den beiden Wichtigsten Leistungen der Betriebshaftpflicht für Handwerker

Für Firmen gilt die betriebliche Haftpflichtversicherung als eine der wichtigsten. Sie soll in der Basis Unternehmer und ihre gesetzlichen Vertreter gegen unberechtigte Ansprüche schützen, die berechtigten Ansprüche regulieren. Für Handwerker ist hier ganz besonders die Mängelbeseitigungsnebenkosten, sowie die Nachbesserungsbegleitschäden von Bedeutung und sollte in jeder Police für Handwerksunternehmen enthalten sein. Im Folgenden erklären wir, was diese Leistungspunkte bringen.

Mängelbeseitigungskosten

Hierunter zählen Kosten, die während der Beseitigung von selbst verursachter, mangelhafter Arbeit entstanden sind. Darüber hinaus muss durch die vorherige mangelhafte Arbeit ein zusätzlicher Sachschaden entstanden sein.

Ein Praxisbeispiel: Sie sind Fliesenleger und sollen in einem offenen Treppenhaus Fliesen verlegen. Nach einiger Zeit stellen die Hausbewohner fest, das Wasser vom Treppenhaus in die Häuser eindringt, da Sie als Handwerker, welcher die Fliesen fehlerhaft abgedichtet haben und Regenwasser durchgesickert ist. Sie müssen sowohl die Fliesen entfernen und die Abdichtung Nachbessern als auch den Wasserschaden in der Wand beheben lassen.

Nachbesserungsbegleitschäden

Nachbesserungsbegleitschäden sind solche, die besprochene Eigenschaften des Werkes nicht vorhanden sind und zur Nachbesserung die Arbeiten Dritter zerstört und danach wiederhergestellt werden müssen. Klingt komplex, darum auch hier ein Beispiel aus dem Alltag: 

Sie sind Elektriker und legen in einem Neubau die elektrischen Leitungen in den Wänden. Die Wände werden anschließend von einem Malerbetrieb tapeziert und gestrichen. Als der Hausherr die Funktion seiner Steckdosen testen will, stellt er fest das die Leitungen defekt sind und fordert Sie zum Nachbessern auf. Dazu müssen Sie allerdings die neu tapezierten Wände aufstemmen. Diese müssen natürlich nach der Ausbesserung erneut tapeziert werden.

Die Kosten für die Nacharbeiten und die Neuarbeiten übernimmt die Versicherung, die Kosten für die neuen Leitungen müssen Sie aber selbst tragen. Diese sogenannten Erfüllungsschäden sind grundsätzlich nicht versicherbar.

Als Handwerker wissen Sie: Solche Schäden können auch bei aller Gewissenhaftigkeit nicht selten auftreten. Sprechen Sie uns also direkt an, wenn Sie ihre Betriebshaftpflicht überprüfen oder erweitern lassen wollen.



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