Haftpflicht für Verwalter: Wann sie für Bau- und Modernisierungsfehler haften


Haus- und Immobilienverwalter tragen eine große Verantwortung für den Werterhalt und die Instandhaltung von Gebäuden. Doch was passiert, wenn es bei Sanierungen, Umbauten oder Modernisierungen zu Fehlern kommt? Wer haftet für Baumängel, Verzögerungen oder fehlerhafte Instandhaltungsmaßnahmen? In diesem Artikel erfahren Sie, wann Verwalter in die Haftung genommen werden können und wie sie sich mit einer Haftpflichtversicherung für Verwalter schützen können.

Wann haften Verwalter für Bau- und Modernisierungsfehler?

Immobilienverwalter sind dafür verantwortlich, dass die Gebäude, die sie betreuen, ordnungsgemäß instand gehalten werden. Sie organisieren Modernisierungen, Sanierungen und Bauprojekte im Auftrag der Eigentümer. Doch was passiert, wenn bei solchen Maßnahmen Fehler auftreten?

1. Fehlerhafte Bauplanung oder Mängel durch falsche Vergabe

  • Beispiel: Ein Verwalter beauftragt ein Unternehmen mit einer Dachsanierung, ohne sich über die Qualifikation der Firma zu informieren. Die Sanierung wird fehlerhaft durchgeführt, was zu einem Wasserschaden im Gebäude führt.
  • Haftung: Der Verwalter kann für eine Pflichtverletzung haftbar gemacht werden, wenn er nachweislich eine ungeeignete Firma beauftragt oder notwendige Prüfungen versäumt hat.

2. Verzögerungen bei der Modernisierung mit finanziellen Folgen

  • Beispiel: Eine Wohnungssanierung sollte vier Wochen dauern, zieht sich jedoch über drei Monate hin, weil der Verwalter keine ordnungsgemäße Bauüberwachung durchgeführt hat. Die Eigentümer können die Wohnung in dieser Zeit nicht vermieten und erleiden Mietausfälle.
  • Haftung: Der Verwalter könnte zur Ersatzleistung für Mietausfälle herangezogen werden, wenn er seine Aufsichtspflicht verletzt hat.

3. Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften (z. B. Brandschutz, Energieeinsparverordnung)

  • Beispiel: Bei einer Fassadensanierung wird ein nicht zugelassener Dämmstoff verwendet, der gegen Brandschutzvorschriften verstößt.
  • Haftung: Falls der Verwalter fahrlässig gehandelt oder baurechtliche Vorgaben nicht überprüft hat, kann er persönlich haftbar gemacht werden.

4. Fehlende Instandhaltungsmaßnahmen führen zu Folgeschäden

  • Beispiel: Ein Verwalter ignoriert über Jahre hinweg Risse in der Tiefgarage. Eines Tages stürzt ein Teil der Decke ein und beschädigt mehrere geparkte Fahrzeuge.
  • Haftung: Wenn der Verwalter Warnsignale ignoriert oder notwendige Maßnahmen verzögert hat, kann er für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

Wie schützt eine Haftpflichtversicherung für Verwalter vor finanziellen Risiken?

Da Verwalter bei Baufehlern und Sanierungsmängeln unter bestimmten Bedingungen haftbar gemacht werden können, ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eine essenzielle Absicherung. Sie übernimmt:

🔹 Schadenersatzforderungen Dritter (z. B. Eigentümer, Mieter, Bauunternehmen)
🔹 Rechtskosten und Anwaltsgebühren bei Streitfällen
🔹 Vermögensschäden (z. B. Mietausfälle durch Bauverzögerungen)


Was ist nicht abgedeckt?

Vorsätzliche Pflichtverletzungen (bewusst fehlerhafte Vergabe oder absichtliches Ignorieren von Problemen)
Mängel, die nicht durch den Verwalter verursacht wurden (z. B. Planungsfehler durch Architekten)
Eigenschäden (Schäden an Gebäuden, die dem Verwalter selbst gehören)


Fazit: Haftpflichtversicherung als essenzieller Schutz für Verwalter

Hausverwalter tragen eine hohe Verantwortung für Bau- und Modernisierungsmaßnahmen. Fehler in der Planung, Vergabe oder Überwachung können schnell hohe Kosten verursachen. Eine Haftpflichtversicherung für Verwalter bietet Schutz vor finanziellen Risiken und rechtlichen Streitigkeiten.

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