Berufsgenossenschaft nimmt Regress – Was steckt dahinter?


Was passiert, wenn der Unternehmer zur Kasse gebeten wird? In regelmäßigen Abständen finden Unternehmer eine etwas dubios wirkende Werbung in ihrem Briefkasten oder E-Mail-Posteingang.

Bei dieser Werbung wird mit Ihrer Angst gespielt. Es werden Szenarien dargestellt, nach denen ihr Unternehmen bereits mit einem Bein im Gefängnis steht oder aber Insolvenz anmelden muss.

Die Berufsgenossenschaft könnte Ihre Firma zusperren. Regresszahlungen bei einem Arbeitsunfall der eigenen Belegschaft würde zum finanziellen Ruin der Firma führen. Aber selbstverständlich hat die werbende Firma eine einzigartige Lösung für Sie parat. Ein exklusives „Deckungskonzept“ soll genau diese Lücke absichern.

Am Markt wird mit harten und teils unfairen Mitteln gespielt. Dies ist genau eines dieser Beispiele. Hier wird dem Unternehmen korrekt mitgeteilt, dass die Sozialversicherung nach einem Arbeitsunfall des eigenen Mitarbeiters hohe Regresszahlungen vornehmen wird, jedoch wird dem Unternehmer vorgespielt, er sei dem schutzlos ausgesetzt.

Es wird Zeit Licht ins Dunkel zu bringen

Für die gesetzliche Unfallversicherung gilt eine Haftungsprivilegierung bzw. -beschränkung für Unternehmer (§104 SGB VII) und Angestellte (§105 SGB VII). Der Unternehmer haftet für den Arbeitnehmer sowie dessen Angehörigen gegenüber nur für vorsätzlich herbeigeführte Personenschäden sowie Wegeunfälle.

Gleiches gilt für die Haftung der Arbeitnehmer untereinander bzgl. derartiger Personenschäden. Das bedeutet, dass das Unternehmen gegen die Zahlung eines Beitrags das Risiko von Schadenersatzansprüchen an die GUV/Berufsgenossenschaft abgetreten hat.

Erleidet also ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall oder erkrankt an einer Berufskrankheit, so darf dieser Arbeitnehmer sein Unternehmen oder auch seinen Vorgesetzten nicht auf Schadenersatz verklagen. Dies sorgt zum einen für den Betriebsfrieden und zum anderen für finanzielle Sicherheit für Ihr Unternehmen.

Achtung: Ausnahmen

Wird ein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, haften die Unternehmer und Angestellten gegenüber dem Sozialversicherungsträger.

Der Vorwurf einer grob fahrlässigen Verletzung steht da schnell im Raum. Zum Beispiel: einer Ihrer Mitarbeiter (hier eines Malerfachbetriebes), verunfallt beim Aufbau eines Gerüstes. Der Vorwurf der Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften ist schnell aufgestellt. An diesem Punkt versuchen die Berufsgenossenschaften Regresszahlungen zu generieren.

Jedoch genau mit dieser Lücke – der groben Fahrlässigkeit – spielen unseriöse Versicherungen und versuchen Sie regelrecht mit unlauteren Mitteln zum Kauf zu bewegen!

Sie dürfen jedoch beruhigt sein. Die Versicherer leisten ihren Dienst. Die leistungsfähige Betriebshaftpflichtversicherung prüft im Falle des Falles die Regressansprüche der Berufsgenossenschaft gegen den Unternehmer sowie dessen gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten („qualifizierter Personenkreis“) und übernimmt bei einer berechtigten Forderung die Erstattung oder weist unberechtigte Ansprüche zurück.

Fazit

Wichtig dabei ist, dass Regresszahlungen aufgrund grober Fahrlässigkeit mitversichert gelten, Schäden aufgrund von Vorsatz allerdings nicht. Nicht versichert sind zudem Regressansprüche gegen einfache, nicht leitende Betriebsangehörige (also nicht qualifizierter Personenkreis). Jedoch nehmen die Unfallversicherungsträger aber auch keinen Regress. Daher besteht keine Deckungslücke in solchen Fällen.

Regressansprüche wegen Asbestschäden gelten als gänzlich nicht versicherbar.

Sollten Sie einmal in eine derartige Situation kommen, bleiben Sie ruhig. Wir haben für Ihr Unternehmen einen individuellen, passenden Versicherungsschutz.

Nutzen Sie jedoch die Möglichkeit, wenn Sie schon im Gespräch über die BHV sind, und prüfen Sie, ob die Daten/Summen noch korrekt sind und passen Sie bei Bedarf den Versicherungsschutz an. Ihnen steht eine Vielzahl an passenden Deckungskonzepten und Sondervereinbarungen zur Verfügung.

Klingt das interessant für Sie? Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne!



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