Kleiner Fehler, große Folgen. Was Schädlingsbekämpfer jetzt beachten müssen.


In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Frankfurt entschieden, dass Schädlingsbekämpfer für Schäden haften, die durch die unsachgemäße Anwendung von Chemikalien verursacht wurden. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die Branche haben, wie ein kürzlich verhandelter Fall zeigt.

Die Details im Überblick:

Der Fall: Falsche Chemikalie und beschädigte Möbel
Ein Schädlingsbekämpfer wurde beauftragt, einen Haushalt von Ungeziefer zu befreien. Dabei kam es zu einem folgenschweren Missgeschick: Der Kammerjäger verwendete eine für diesen Einsatz ungeeignete Chemikalie, die die Holzmöbel des Kunden schwer beschädigte. Der Schaden belief sich auf mehrere tausend Euro. Der Schädlingsbekämpfer wollte die Haftung ablehnen, da er den Schaden für unbeabsichtigt hielt. Das Gericht sah dies jedoch anders und entschied zugunsten des Kunden.

Die Bedeutung einer korrekten Anwendung von Chemikalien
Das Urteil verdeutlicht die Verantwortung, die Schädlingsbekämpfer tragen. Die unsachgemäße Anwendung von Chemikalien – sei es durch Fahrlässigkeit oder mangelnde Fachkenntnis – kann gravierende Sachschäden nach sich ziehen. In diesem Fall war die falsche Wahl des Mittels ausschlaggebend dafür, dass der Schädlingsbekämpfer für den entstandenen Schaden haftbar gemacht wurde.

Die Beweislast liegt beim Dienstleister
Das Gericht stellte klar, dass im Schadensfall der Schädlingsbekämpfer darlegen muss, dass er alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen und die richtigen Mittel verwendet hat. Im vorliegenden Fall konnte der Dienstleister dies nicht überzeugend nachweisen. Dies führte dazu, dass der betroffene Kunde erfolgreich auf Schadensersatz klagen konnte.

Konsequenzen für Schädlingsbekämpfer
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung von Sorgfalt und Fachkenntnis bei der Auswahl und Anwendung von Chemikalien. Schädlingsbekämpfer sollten sicherstellen, dass ihre Arbeitsmethoden den geltenden Standards entsprechen, um nicht nur die Gesundheit ihrer Kunden, sondern auch deren Eigentum zu schützen. Ein unsachgemäßer Einsatz von Mitteln kann neben einem Verlust des Kundenvertrauens auch finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Fazit

Schädlingsbekämpfer sollten sich der Risiken bewusst sein, die durch den unsachgemäßen Einsatz von Chemikalien entstehen können. Eine umfassende Absicherung gegen Sachschäden, wie sie durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt wird, ist unerlässlich. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt betont, wie wichtig es ist, mit den richtigen Mitteln zu arbeiten und Schäden zu vermeiden – für den Schutz der Kunden und des eigenen Unternehmens.

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