Nachbesserung und Mängelbeseitigung: Wichtige Leistungen für Handwerker


Der Teufel steckt im Detail. So ist es auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung und ihren Leistungen für Handwerker. Was ist der Unterschied zwischen Nachbesserung und Mängelbeseitigung? Wir klären auf.

Eine betriebliche Haftpflichtversicherung schützt den Handwerksbetrieb und dessen gesetzliche Vertreter vor finanziellem Schaden, indem sie Ansprüche prüft und unberechtigte Forderungen ablehnt. Das macht Sie zu einem unverzichtbaren Partner vieler Unternehmen. Im Folgenden gehen wir auf zwei besonders für Handwerker essenzielle Punkte einer Haftpflichtversicherung ein: die Nachbesserungsbegleitschäden und die Mängelbeseitigungsnebenkosten.

Mängelbeseitigungsnebenkosten

Kurz gesagt: Damit sind Folgekosten gemeint, die bei der Beseitigung von Mängeln der eigenen, mangelhaften Arbeit entstehen. Wichtig dabei: Es ist durch die mangelhafte Arbeit ein weiterer Schaden entstanden!

Ein Praxisbeispiel: Nach der Fertigstellung eines Neubaus stellt der Hauseigentümer fest, dass an der Küchenwand ein großer Wasserfleck entstanden ist, der durch die mangelhafte Abdichtung der Wasserleitung entstanden ist, welche Sie als Installateur verlegt haben. Die Wand muss im Zuge dessen geöffnet und getrocknet werden und anschließend neu verputzt werden. Besonders ärgerlich: Sie sind zwar gegen den Schaden an der Wand versichert, die Schäden an ihrem mangelhaften Gewerk (der Leitung zum Beispiel) auf eigene Kosten ersetzen.

Nachbesserungsbegleitschäden

Durch die mangelhafte Arbeit des Handwerkers verlangt der Hausbesitzer Nachbesserung. Um diese durchführen zu können, müssen Sie als Handwerker die Arbeit eines anderen Handwerkers zerstören. Der kleine Unterschied zu den Mängelbeseitigungsnebenkosten: Es darf durch ihre mangelhafte Arbeit kein Sachschaden entstanden sein.

Auch hierzu ein Praxisbeispiel: Sie verlegen für ihren Kunden eine Fußbodenheizung im Wohnzimmer. Als es Winter wird, bemerkt ihr Kunde, dass die Heizung nur in einer Hälfte des Raums funktioniert und bittet Sie, Nachbesserung zu leisten. Im Zuge dessen müssen Sie den Boden aufstemmen und den Fehler beheben. Anschließend muss der Fußboden von einer anderen Firma wiederhergestellt werden. Ihre Nachbesserungsbegleitschäden-Versicherung deckt alle Schäden ab, die zur Nach- und Neuarbeit des Fußbodens entstehen, nicht jedoch die Kosten ihrer mangelhaften Leistung (Der Fußbodenheizung). Solche im Gesetz festgelegten Schäden bezeichnet man als Erfüllungsschäden. Diese sind grundsätzlich nicht versicherbar.

Sprechen Sie uns gerne direkt an, wenn Sie mehr über Mängelbeseitigungsnebenkosten und Nachbesserungsbegleitschäden wissen möchten.



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