Ziemlich jedes hergestellte Produkt kann Schäden verursachen, wenn es nicht über die zugesicherten Eigenschaften verfügt oder fehlerhaft konstruiert wurde. Direkt können Produkte Personenschäden und Sachschäden verursachen.
Personenschäden entstehen durch das Produkt direkt am Konsumenten/Kunden. Ein Beispiel ist verunreinigter Apfelsaft aus Eigenproduktion, an dem einige Kunden erkranken. Der Erzeuger muss dann unter Umständen Schmerzensgeld zahlen.
Sachschäden entstehen durch ein Produkt zum Beispiel an den Produkten anderer. Ihr verunreinigter Apfelsaft wird in einen Tank gepumpt und zum Verarbeiter gebracht. Alle Apfelsäfte anderer Hersteller, die in den Tank gefüllt werden, sind dadurch unbrauchbar und Sie müssen für den entgangenen Ertrag der anderen Hersteller haften.
Wenn Ihr Produkt allerdings Teil eines anderen Produktes ist, wandelt sich der Schadensfall. Werden nämlich fehlerhafte Teile in ein Endprodukt eingebaut, können dem Endproduzenten Vermögensschäden treffen. Ihr kontaminierter Apfelsaft soll jetzt zusammen mit dem Birnensaft eines anderen Herstellers zu Apfel-Birnen-Saft verarbeitet werden. Die gesamte Herstellung wird durch ihren Saft ungenießbar, sie müssen zum Beispiel für Entsorgung, Zutaten und den entgangenen Gewinn haften.
Hier greift eine einfache Produkthaftpflicht nicht mehr, Sie benötigen in diesem Fall meist eine erweiterte Produkthaftpflicht. <link 10 - internal-link "Kontakt zu Wahler aufnehmen">Sprechen Sie uns gerne an</link>, wenn Sie unsicher sind welche Deckung Sie benötigen.