Rabattgrundjahr und die Schadensfreiheitsklasse


Die sogenannte Schadensfreiheitsklasse wird oft für die Berechnung der Versicherungsprämie genutzt. Doch gibt es diesen Wert wirklich?

Wir nehmen es vorweg: Die Schadensfreiheitsklasse existiert nicht wirklich. Sie ist lediglich ein Wert, welcher in einer Liste des Versicherers steht. Das wird schnell klar, wenn Sie ihr Fahrzeug neu versichern möchten und im Vertrag aus SF6 dann im neuen Vertrag SF3 wird. Das kann passieren, wenn Sie von ihrem alten Versicherer eine Sondereinstufung bekommen haben. Diese ist nicht verpflichtend für neue Versicherer. Auch kann es durch einen Wechsel passieren, dass Ihr neuer Versicherer ein anderes Bewertungssystem für „Schadenfreiheit“ hat und sich dadurch Ihre Schadenfreiheitsklasse leicht ändert.

Des weiteren werden auch nicht alle Fahrzeuge in die gleiche Staffelung wie der PKW eingeteilt. Motorräder oder Transporter enden hier oft schon bei SF3. Wird dann dieser Rabatt auf einen PKW übertragen (Wenn dies möglich ist), steht dieser dann vielleicht auf SF10.

Die einzige tatsächliche und feste Größe bildet das Rabattgrundjahr. Sie bestimmt die tatsächliche Anzahl schadenfreier Jahre. Das hat zur Folge, dass bei einem Versicherungswechsel auch die Schäden real ausfallen, obwohl Sie bei der alten Versicherung einen Rabattschutz hatten. <link 10 - internal-link "Opens internal link in current window">Kontaktieren Sie uns</link> also zur Sicherheit, wenn Sie einen Versicherungswechsel anstreben, um ihre realen schadensfreien Jahre ohne Sondereinstufung zu erfahren.



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