Das H-Kennzeichen


Durch die Sonderreform des Gesetzgebers 1997 für „historische Fahrzeuge“ wurde das H-Kennzeichen eingeführt. Für welche Oldtimer ist es relevant und wo sind die steuerlichen Vorteile?

Für welche Oldtimer ist es relevant und wo sind die steuerlichen Vorteile?

Generell kann jeder Oldtimer auch mit einem regulären Kennzeichen zugelassen werden. Wie bei jedem anderen Auto wird die Versteuerung dann entsprechend Hubraum und Abgasklasse vorgenommen. Durch die Sonderreform des Gesetzgebers 1997 für „historische Fahrzeuge“ wurde das H-Kennzeichen eingeführt.

„Auf Antrag wird ein Fahrzeug das vor 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt“

Der steuerliche Vorteil liegt hier ganz deutlich bei der pauschalen Versteuerung von 191,- EUR.  Die aufgerufene Steuer ist unabhängig von Model oder Hubraum, eine meist lohnenswerte Angelegenheit für den Halter. 

Ein weiterer Vorteil: mit dem H-Kennzeichen dürfen auch Umweltzonen befahren werden. Nach bundesgesetzlicher Regelung sind Oldtimer mit H-Kennzeichen oder roter 07-Nummer vom Fahrverbot ausgenommen und dürfen auch in Großstädten mit Fahrverbot noch fahren.

Nicht jedes 30 Jahre alte Fahrzeug bekommt aber automatisch das H-Kennzeichen. Lackierungen werden beispielsweise nur akzeptiert, wenn sie im Baujahr des Oldtimers auch verfügbar waren.  Ähnliche Regelungen gibt es auch für Anbauteile. Größere Umbaumaßnahmen sind ausschließlich erlaubt, sofern sie innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung erfolgten oder hätten erfolgen können. 

Haben Sie Fragen an uns zum Thema „Oldtimer“ oder anderen Bereichen des Kfz-Versicherungsschutzes? Unsere Kfz-Experten  und  beraten Sie gerne.

 



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