Was ist eigentlich das grüne Kennzeichen?


Das grüne Kennzeichen kennen sie sicherlich aus der Landwirtschaft. Aber warum ist dieses Kennzeichen auch an einem Bootsanhänger oder einem Wohnwagen zu sehen?

Was ist eigentlich das grüne Kennzeichen?

Beinahe alle Fahrzeugtypen außer Busse und Krafträder können ein grünes Kennzeichen erhalten, wenn die Vorraussetzungen stimmen. Nach Verkehrs- und Steuerrecht ist diese Zulassung abhängig vom Einsatz des Fahrzeugs. Ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen ist gemäß § 3 KraftStG von der KFZ-Steuer befreit. Dafür muss beim Finanzamt ein entsprechender Antrag gestellt werden, welcher einige Kriterien erfüllen muss.

Für zweckgebundene Fahrzeuge von Vereinen oder Hilfsorganisationen kann ein grünes Nummernschild verwendet werden. Bei Landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist die Regelung Deutschlandweit nicht einheitlich, es gilt jedoch eine Mindestanforderung von mehr als zwei Hektar zu bewirtschaftender Fläche.

Anhänger zur Beförderung von Booten, Tieren die zu Sportzwecken eingesetzt werden oder Sportgeräten können auch von der Steuer befreit werden, dürfen allerdings auch nur zu diesem Zweck eingesetzt werden, da sonst der Versicherungsschutz erlischt.

Auch Menschen mit Behinderung und Schaustellerfahrzeuge können von der Steuer befreit werden, ebenso LKW-Anhänger bei hoher Steuerbelastung der Zugmaschine.

Bei erfüllten Vorraussetzungen können folgende Fahrzeugklassen ein grünes Kennzeichen erhalten:

LKWs, Wechselbrücken für den Container-Transport, LKW-Anhänger und Auflieger, Stapler, selbstfahrende Baumaschinen, Traktoren, Wohnwagen und PKW-Anhänger, PKWs sowie forst- und landwirtschaftlich genutzte Anhänger und Arbeitsgeräte.

Demzufolge erhalten alle Fahrzeuge, welche von der KFZ-Steuer befreit sind ein grünes Kennzeichen, ausgenommen den in § 9 FZV geregelten Beispielen wie etwa Diplomatenfahrzeuge.

Wie bekommt man ein grünes Kennzeichen?

Zunächst benötigt man eine Bestätigung vom Finanzamt auf Steuerbefreiung, damit kann man dann einen Antrag bei der Zulassungsbehörde stellen. Zusätzlich benötigt man noch seinen Personalausweis, seine eVB-Nummer, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, gültige Nachweise für Haupt- und Abgasuntersuchung und gegebenenfalls eine Vollmacht und Personalausweis wenn im Auftrag einer anderen Person gehandelt wird.

Firmen oder GbRs müssen weitere benötigte Unterlagen bei der Zulassungsbehörde erfragen.

Versicherungspflicht trotz grünem Kennzeichen? 

Das grüne Kennzeichen befreit zwar von der Steuer, nicht aber von der Versicherungspflicht. Sie benötigen ja schon zur Beantragung der Steuerbefreiung eine Haftpflichtversicherung mit eVB Nummer, Ausnahmefälle sind im § 2 PflichtVG geregelt.

Zu diesen Ausnahmen zählen Pferde- oder auch Bootsanhänger, diese dürfen dann aber auch NUR zu diesem Zweck verwendet werden. Werden sie Zweckentfremdet, verstößt man gleichzeitig gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Der Versicherungsschutz in der Landwirtschaft ist sehr günstig, auch mit grünem Nummernschild, da eine konkrete Nutzung der Fahrzeuge vorliegt. Bei Nutzung außerhalb landwirtschaftlicher Tätigkeiten besteht generell KEIN Versicherungsschutz, sie sollten solche Einsätze daher unbedingt bei ihrem Versicherer anmelden.

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