Die Brandschutzordnung - das sollten Sie wissen
Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter vor arbeitsbedingten Gefahren schützen. Dazu gehört, dass er Verhaltensregeln zur Vermeidung von Bränden und zum Verhalten im Brandfall aufstellen muss. Eine Sammlung dieser Regeln wird als „Brandschutzordnung“ bezeichnet. Diese wird nach den individuellen Gegebenheiten des Betriebs erstellt und angepasst. Wichtig ist vor allem, dass sie stets aktuell gehalten werden muss.
DIN 14096
Wie Sie diese Brandschutzordnung gestalten, ist Ihnen überlassen, denn die Form ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Eine übliche Form, die sich bewährt hat, ist jedoch in der DIN 14096 erfasst. Die Brandschutzordnung wird nach DIN 14096 in drei Teile gegliedert. Teil A (Aushang), Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) und Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben). Ratsam ist es, sich hier mit der zuständigen Brandschutzbehörde abzustimmen, ob Teil A ausreichend ist oder auch Teil B und C notwendig sind.
Teil A – Verhalten im Brandfall (Aushang/Alarmplan)
Ein Aushang soll die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall kurz, aber verständlich zusammenfassen. Der Alarmplan sollte an gut sicht-baren Stellen ausgehängt werden. Sinnvoll ist es, ihn neben Telefon und Feuerlöscher zu positionieren.
Tipps für die Gestaltung eines Aushangs nach DIN 14096
Schlagwörter wie:
- Ruhe bewahren
- Brand melden
- in Sicherheit bringen
- Löschversuch unternehmen
„5 W-Fragen“:
- Wo brennt es?
- Was brennt?
- Wie viel brennt?
- Welche Gefahren?
- Warten auf Rückfragen!
Teil B – für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben
Hier handelt es sich um eine Unterweisung, die den betroffenen Mitarbeitern oder Bewohnern in Form eines Merkblattes oder einer Broschüre ausgehändigt wird. Vorwiegend sollte das Merkblatt Hinweise und Verhaltensregel zur Brandverhütung, zur Verhinderung der Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und zum Verhalten im Brandfall beinhalten.
Teil C – für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
Dieser Teil bezieht sich auf Mitarbeiter mit Vorgesetztenfunktion oder aber auf Brandschutzbeauftragte sowie Brandschutzhelfer, Sicher-heitsbeauftragte und Hausmeister. Erläutert werden unter anderen, was Vorgesetzte für ihren Verantwortungsbereich organisieren und sicherstellen müssen oder welche Anlagen und Maschinen z. B. vom Hausmeister heruntergefahren werden.
Die wichtigsten Vorschriften
Arbeitsstättenverordnung mit dem Regelwerk ASR
Diese Verordnung dient vorrangig der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit aller Beschäftigten beim Einrichten sowie beim Betreiben von Arbeitsstätten.
Arbeitssicherheitsgesetz
Betriebsärzte und Fachkräfte für die Arbeitssicherheit müssen vom Arbeitgeber bestellt werden. Sie haben eine unterstützende Funktion in Sachen Arbeitsschutz und Unfallverhütung. Ziel ist es, dass Vorschriften, die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienen, den individuellen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden. Zudem sollen sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Kennt-nisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beitragen. Die Maßnahmen, die durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit getroffen werden, sollen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.
Arbeitsschutzgesetz
Ziel dieses Gesetzes ist es, den Beschäftigten bei der Arbeit Sicherheit und Gesundheitsschutz zu gewähren und bestenfalls zu verbessern. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Oberstes Gut sind Sicherheit und Gesund-heit der Beschäftigten. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, die Maßnah-men zu überprüfen und diese gegebenenfalls anzupassen, um eine Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit erzielen zu können.
Betriebssicherheitsverordnung
Diese Verordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Eine Sicherheit soll gewährleistet werden durch
- eine geeignete Auswahl von Arbeitsmitteln und deren sichere Verwendung,
- eine geeignete Gestaltung des Arbeits- und Fertigungsverfahrens für den vorgesehenen Verwendungszweck,
- eine Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.
Erlaubnisscheine
Falls Schweiß- und andere Feuerarbeiten in gefährdeten Bereichen durchgeführt werden müssen, so sollen die Sicherheitsmaßnahmen schriftlich festgehalten werden – etwa in einem Erlaubnisschein für Schweißarbeiten, einem Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Schleifarbeiten oder in einem Erlaubnisschein, der das Arbeiten mit Zündquellen regelt.
Brandschutzbeauftragter
Es ist von Vorteil, wenn in Gewerbe- und Industriebetrieben eine Fach-kraft für Brandschutz vorhanden ist, denn diese hilft bei der Sicherstellung der betrieblichen Brandsicherheit. Gesetzlich verpflichtet ist ein Betrieb jedoch hierzu nur im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Bestimmungen in Sonderbauten. In allen anderen Betrieben und Gebäuden ist die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten freiwillig. Vom Arbeitgeber ist aber zu beachten, dass er nach der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) „Maßnahme gegen Brände“ einen Brandschutzbeauftragten ernennen soll, wenn eine erhöhte Brandgefährdung ermittelt wurde. Folgende Kriterien deuten auf eine erhöhte Brandgefährdung hin:
- Entzündbare bzw. oxidierende Stoffe oder Gemische;
- für eine Brandentstehung günstige örtliche und betriebliche Ver-hältnisse;
- Umstände, die eine schnelle Brandausbreitung oder eine große Rauchfreisetzung in der Anfangsphase eines Brandes wahrscheinlich machen;
- Arbeiten oder Verfahren, die mit einer Brandgefährdung einher-gehen (Schweißen, Brennschneiden, Flammarbeiten);
- erhöhte Gefährdungen durch selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische, Stoffe der Brandklassen D (Brände von Metallen) und F (Brände von Speiseölen und -fetten), brennbaren Staub, extrem oder leicht entzündbare Flüssigkeiten oder entzündbare Gase.
Zu empfehlen ist eine Fachkraft für Brandschutz jedoch immer, denn diese kümmert sich vorwiegend um die frühzeitige Erkennung von Gefahren. Diese werden von ihr rechtzeitig beseitigt sowie geeignete Schutzmaßnahmen durchgeführt.
Aber Vorsicht: Selbst, wenn Sie als Unternehmer einen Brandschutz-beauftragten ernennen, liegt die Verantwortung der Brandsicherheit immer noch beim Unternehmen. Deshalb müssen zusätzliche Pflichten erfüllt werden. Von besonderer Wichtigkeit sind die regelmäßigen Brandschutzbegehungen. Dabei sollen Brandbekämpfungs- und Alarmierungseinrichtungen sowie Flucht- und Rettungswege überprüft werden. Treten Mängel auf, müssen diese natürlich sofort behoben werden.