Das Krankheitskostenrisiko für Mitarbeitende im Ausland


Sie haben Mitarbeitende, die als Expatriates (Expats) beruflich im Ausland eingesetzt sind? Oder Mitarbeitende, die als Inpatriates (Inpats) aus einer ausländischen Zweigstelle nach Deutschland kommen? Vielleicht ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitenden das Homeoffice aus dem Ausland? Dann ist es wichtig, dass Sie als Arbeitgeber ein paar Dinge beachten, um sich vor hohen Kosten zu schützen.

Was viele Arbeitgeber nicht wissen

Anders als bei privaten Urlaubsreisen ist bei Entsendungen ins Ausland der Arbeitgeber in der Pflicht (§ 17 SGB V), für Behandlungskosten aufzukommen. Das gilt auch für mitreisende Familienangehörige. Je nach Land und Schwere der Krankheit, können schnell hohe Summen fällig und gegebenenfalls ein teurer Krankenrücktransport notwendig werden. Die bestehende gesetzliche oder private Krankenversicherung der Mitarbeitenden ist hier leider bei Weitem nicht ausreichend. Und auch das Angebot, Mitarbeitende aus dem Ausland arbeiten zu lassen (Stichwort Workation), birgt ebenfalls ein finanzielles Risiko.

Hinzu kommt, dass es mit der Absicherung der Kosten allein nicht getan ist. Im Ausland sind besondere Services gefragt, z. B. die Direktabrechnung mit dem Krankenhaus. Aber auch auf den ersten Blick banale Dinge wie eine mehrsprachige Telefonhotline, die 24/7 zur Verfügung steht, sind enorm wichtig. Darüber hinaus haben die Erfahrungen während der Pandemie die Services noch weiter in den Fokus gerückt. Von besonderer Bedeutung sind hier z. B. die Videosprechstunde und Textchatoptionen.

Die gute Nachricht: Es gibt Rundum-Sorglos-Pakete

Eine gute Lösung bieten hier spezielle Auslandstarife im Rahmen einer Auslandskranken-Gruppenversicherung an. Solche Tarife sichern eine umfassende medizinische Versorgung mit einem 24h-Service in 25 Sprachen und vielen weiteren Extras. Ein Rundum-Sorglos-Paket – sowohl für Sie als Arbeitgeber, als auch für Ihre Mitarbeitenden.

  • Einhaltung der Fürsorgepflicht nach § 17 SGB V
  • Unterstützung bei der Erfüllung von Schutzpflichten nach § 618 BGB
  • Rechtskonforme Versicherungslösungen – weltweit!
  • Weltweite Netzwerke und Partner Weltweite Netzwerke und Partner
  • Keine Wartezeiten und Einschluss von Vorerkrankungen
  • Mitversicherung von Ehegatten, Lebensgefährten und Kindern
  • Freie Wahl des Arztes bzw. Krankenhauses
  • Portale und Apps zur digitalen Verwaltung und Information

Homeoffice im Ausland für Mitarbeitende? Kein Problem.

Sie möchten als Arbeitgeber noch flexibler wahrgenommen werden und Ihren Mitarbeitenden ermöglichen, aus dem Ausland zu arbeiten? Ein Krankheitskostenrisiko möchten Sie aber nicht eingehen? Hier gibt es verschiedene Anbieter, die diesen Versichungsschutz anbieten. Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne!


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