Arbeitgeberinfo zu Homeoffice, Teil 1


Unternehmen erfinden sich neu. Viele Arbeitnehmer wünschen sich die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Immer mehr Unternehmen kommen diesem Wunsch nach, um auch auf Dauer ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben. Doch welche Änderungen ergeben sich bezüglich des Versicherungsschutzes? Was Sie beachten müssen, lesen Sie in den nachfolgenden Ausführungen.

Die wichtigsten Versicherungen

Cyber-Versicherung

Eine gute Absicherung vor Cyber-Gefahren ist bedeutsamer denn je. Cyber-Kriminelle versuchen sich vermehrt – ob der Tatsache der stattfindenden Revolution unserer Arbeitswelt – gegebenenfalls hinzukommende Sicherheitslücken der ITSecurity zunutze zu machen. Denn die vermehrte Einrichtung und Nutzung von HomeofficeArbeitsplätzen erhöht die Angreifbarkeit der Unternehmenssicherheit. Private Firewalls sind leichter zu knacken, isolierte Mitarbeiter klicken eher auf gefährliche EMailAnhänge und Videokonferenzen ziehen unerwünschte Gäste an. Ein einziger unvorsichtiger Mitarbeiter reicht bereits aus, um das Firmennetzwerk zu infizieren.

Ein erfolgreicher Hackerangriff auf ein Großunternehmen verursacht einen durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden von 1,8 Millionen Euro. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen liegt der Durchschnittswert der bekannt gewordenen Fälle bei etwa 70.000 Euro. Grund genug, um in einen hochwertigen Versicherungsschutz zu investieren. Neben der Erstattung der entstandenen Eigenund Vermögensschäden leisten viele Versicherer auch Soforthilfe. Denn je länger das Unternehmen nicht arbeiten kann, desto größer werden die zu erstattenden Betriebsunterbrechungskosten. Auch resultierende Haftungsansprüche sowie Ansprüche infolge von Datenschutzverletzungen sind versicherbar.

Doch Vorsicht: Damit der erworbene Versicherungsschutz auch Bestand hat, müssen gewisse Sicherheitsvorschriften, die von Anbieter zu Anbieter variieren können, eingehalten werden. Solche Obliegenheiten sind z. B.:

  • Firewallstrukturen an allen Übergängen zum Internet;
  • durchgängiger Virenschutz mit aktuellen Virensignaturen;
  • zusätzlicher Schutz für die Verbindung mit dem Firmennetzwerk (z. B.: VPNClient) sowie
  • eine regelmäßige Datensicherung.

Die vorangestellten Punkte stellen keineswegs eine abschließende Auflistung dar. Vielmehr sollen Sie vermitteln, dass CyberVersicherer sicherstellen wollen, dass Versicherungsschutz nur für solche ITSysteme zur Verfügung gestellt wird, die dem technischen Stand entsprechen und die ausreichend gesichert sind.

Ein wichtiges Kriterium bei der Wahl des passenden Produktes stellt die jeweilige Definition der ITSysteme dar. Sind ausschließlich Angriffe auf die ITSysteme des Versicherungsnehmers oder der versicherten Gesellschaft abgedeckt, sind damit private Laptops der Mitarbeiter ausgeschlossen. Attacken auf firmeneigene Laptops sind aber grundsätzlich abgesichert. Werden hingegen auch private Geräte der Versicherten in den Bedingungen explizit genannt, sind damit auch CyberAttacken auf private PCs versichert, sofern der jeweilige Tarif keine spezifischen Ausschlüsse dahingehend enthält und der PC im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit verwendet wird. Unternehmen sollten ihre Verträge deshalb genauestens prüfen. Je nach Unternehmenssituation kann die Wahl des passenden Produkts unterschiedlich ausfallen. Wir beraten Sie gerne.

Zudem raten wir dazu, dass alle Mitarbeiter für den vorsichtigen Umgang mit unbekannten Websites und EMails sowie anhängenden Dateien gerade bei der Arbeit im Homeoffice nochmals sensibilisiert werden. 

Sofern bereits eine CyberVersicherung besteht, sollte überprüft werden, ob die Tätigkeit im Homeoffice eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung darstellt. Einige Versicherer fragen im Rahmen der vorvertraglichen Risikoprüfung explizit nach der Anzahl der regelmäßig im Homeoffice tätigen Mitarbeiter. Wenn sich die Anzahl der im Homeoffice tätigen Mitarbeiter gegenüber der Situation bei Abschluss des CyberVersicherungsvertrags verändert hat, sollte diese Gefahrerhöhung dem Versicherer angezeigt werden, um Auseinandersetzungen im Schadenfall zu vermeiden.

Vertrauensversicherung

Neben der Cyber-Sicherheit spielt auch die Vertrauenswürdigkeit der eigenen Mitarbeiter eine nunmehr wichtige Rolle. Zahlen zeigen, dass Täter wirtschaftskrimineller Straftaten in zwei Dritteln aller Fälle aus dem eigenen Unternehmen stammen. Unterschlagungen, Diebstähle und Sabotagen durch eigene Mitarbeiter sind nur einige denkbare Beispiele. Bedingt durch das neue Arbeitsumfeld ist davon auszugehen, dass derartige Straftaten in den kommenden Jahren zunehmen werden. Mitarbeiter können von zu Hause aus nahezu unbemerkt illegalen Handlungen nachgehen, denn die Kontrollmöglichkeiten im heimischen Büro sind weitaus eingeschränkter als am regulären Arbeitsplatz. Etwaige Taten werden obendrein erst viel später erkannt, was Schäden in größerem Ausmaß zur Folge hat. Eine Vertrauensschadenversicherung schafft hier Abhilfe. Diese sichert unmittelbare Vermögensschäden ab, die dem Unternehmen durch vorsätzliche, unerlaubte Handlungen von Mitarbeitern, Organmitgliedern oder Dritten zugefügt werden. Auch Kosten infolge Aufwendungen für die Schadenermittlung, Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und Wiederherstellungsund Beschaffungskosten von Daten infolge Missbrauchs sind eingeschlossen. Sollten Sie gegen derartige Schäden noch nicht abgesichert sein, empfehlen wir Ihnen dringend, Ihren Versicherungsschutz zu erweitern.

Lesen Sie bald mehr zu weiteren relevanten Versicherungen hinsichtlich Homeoffice hier in unserem Magazin!

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