Bewegt. Befahren. Unversichert. Fremdfahrzeuge auf dem Werksgelände


Wissen Sie, wer sich heute auf Ihrem Betriebsgelände bewegt hat?

Mit welchem Fahrzeug? Und auf welcher Route?

In vielen Unternehmen ist der Zugang zum Gelände Alltag: Speditionen, Lieferdienste, externe Techniker, Subunternehmen oder Servicepartner fahren ein und aus. Meist ohne Begleitung. Oft ohne klare Regeln. Und fast immer: ohne Versicherungsklarheit.

❗Was passiert, wenn auf dem Betriebsgelände ein Schaden entsteht – durch ein Fahrzeug, das nicht Ihrem Unternehmen gehört?

Was sind betriebsfremde Fahrzeuge – und warum sind sie riskant?

Betriebsfremde Fahrzeuge sind alle Fahrzeuge, die nicht zum eigenen Fuhrpark gehören, aber dennoch das Werksgelände nutzen. Dazu zählen:

🔹 Lieferfahrzeuge von Speditionen oder Paketdiensten
🔹 Fahrzeuge von Handwerksfirmen, Technikern oder Wartungsdiensten
🔹 Fahrzeuge von Subunternehmen oder Zeitarbeitsfirmen
🔹 Private Fahrzeuge von Kunden oder Dienstleistern
🔹 Interne Fahrzeuge von Tochterfirmen oder verbundenen Betrieben


Welche Risiken entstehen?

🔹 Unfälle mit Personenschaden
Kommt es zu einem Unfall auf dem Gelände – etwa durch einen Gabelstapler, einen Transporter oder einen schlecht gesicherten Bereich – stellt sich schnell die Haftungsfrage. Wer war verantwortlich? Welche Kfz-Haftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung oder Unfallversicherung greift?

🔹 Sachschäden an Infrastruktur oder Eigentum
Ein Lieferfahrzeug rammt ein Rolltor, eine Hebebühne streift ein Lagerregal, ein Transporter verliert Öl im Anlieferbereich – in all diesen Fällen drohen Kosten, Stillstand und Diskussionen mit Sachversicherern oder bei fehlendem Schutz durch die Betriebsinhaltsversicherung.

🔹 Versicherungsrechtliche Grauzonen
Wer fühlt sich zuständig? Die Betriebshaftpflicht der Firma? Die Kfz-Versicherung des Fahrzeugs? Oder keiner? Viele Policen regeln solche Konstellationen nur unzureichend. Das Risiko: Versicherungslücken trotz bestehender Policen – vor allem bei Fremdfahrzeugschäden, Geländeschäden oder Drittschäden durch Externe.

🔹 Sicherheitsdefizite und Versicherungsausschlüsse
Fehlende Verkehrskennzeichnung, keine Kontrolle von Gastfahrzeugen – all das kann nicht nur zur Gefahr werden, sondern auch zu einem Ausschlussgrund in Ihrer Versicherungspolice.


Worauf sollten Unternehmen achten?

🔹 Gibt es klare Verkehrsregeln und eine Besucheranmeldung?
🔹 Sind Transportwege, Fahrzonen und Parkflächen eindeutig gekennzeichnet?
🔹 Wer prüft, ob externe Fahrzeuge korrekt versichert sind?
🔹 Welche Versicherung greift bei Schäden auf dem eigenen Gelände?
🔹 Ist das eigene Risikomanagement auf den heutigen Verkehr vorbereitet?


Fazit: Wer kommt, muss versichert sein

Externer Verkehr auf dem Werksgelände ist nicht vermeidbar. Aber gut regelbar.
Mit klarer Verantwortungszuweisung, definierten Abläufen und einer Versicherungsstruktur, die auch externe Risiken abdeckt – von der Betriebshaftpflichtversicherung über die Kfz-Haftpflicht Dritter bis zur ergänzenden Umwelthaftpflichtversicherung oder Betriebsinhaltsversicherung.

✅ Sie möchten prüfen, wie gut Ihr Betrieb hier bereits aufgestellt ist – und wo noch Lücken bestehen?
👉 Wir analysieren Schwachstellen und helfen, passende Absicherungen zu schaffen – individuell, vorausschauend und praxistauglich.

Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne!

 



Artikel nach Aktualität durchblättern