Fragen und Antworten: Was zählt bei Sturmschäden noch zum Versicherungsort?


Sturmschäden häufen sich statistisch gesehen. Doch welche Versicherung zahlt was, wenn es zu Sturmschäden kommt? Wir klären auf.

Besonders Sturmtief Sabine richtete im Februar 2020 bundesweit enorme Schäden an, erreichte sogar gemessene Spitzenwindgeschwindigkeiten von 170 km/h. Gemäß den Versicherungsrichtlinien gilt ein Sturm ab Windgeschwindigkeiten von 62 km/h, also Windstärke 8 als Sturm und die Versicherung springt ein bei Schäden. Doch was zählt hier zum Versicherungsort und was nicht? Und welche Versicherung bezahlt, welche Schäden?

Wohngebäudeversicherung

Hier umfasst der Versicherungsort neben dem versicherten Gebäude auch das Grundstück. Zusätzliche Nebengebäude oder Objekte wie Carports und Gartenhäuser können hier mitversichert werden.

Hausratversicherung

Hier beschreibt der Versicherungsort die versicherte Wohnung sowie direkt angrenzende Terrassen oder Balkone. Hier muss darauf geachtet werden, dass es meist üblich bei den Versicherern ist, bei Sturmschäden nur Hausrat innerhalb der Wohnung mit abzudecken. Es besteht allerdings die Möglichkeit, diesen Schutz auch auf das gesamte Grundstück auszuweiten.

Wir beraten Sie gerne zur passenden Versicherung gegen Sturmschäden. Sprechen Sie uns einfach direkt an.



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