Wintereinbruch: Haben Sie an alles gedacht?


Frost, Schnee oder Sturmböen können nicht nur Schäden an Haus und Gut verursachen, sondern auch Per­sonen treffen. Eine heikle Zeit für Vermieter und Hauseigentümer. Denn ohne passende Versicherung droht in solchen Fällen schnell der finanzielle Bankrott.

Winterklassiker - Ausrutscher auf dem Gehweg

Sieben Uhr morgens: Das ist die Zeit, zu der hierzulande in den meisten Orten die Gehwege von winterlichem Weiß oder rutschigem Laub befreit und gestreut sein müssen. Bei Mehrfamilienhäusern gilt das zusätzlich für den Weg zu den Mülltonnen und zum Hauseingang. Nur ein einziges Mal sind Sie nicht dazu gekommen, weil Sie verschlafen haben, zu einem dringenden Termin mussten oder einfach nicht daran gedacht haben – und schon ist es passiert: Eine Person rutscht auf dem Gehweg vor Ihrem Haus aus, bricht sich ein Bein und fällt für mehrere Wochen bei der Arbeit aus.

Jetzt kann es richtig teuer werden! Schmerzensgeld oder Regressansprüche von Arbeitgeber oder Krankenkassen können zu Forderungen in Millionenhöhe führen. Eigentümer haften für Sach- und Per­sonenschäden auf ihrem Grundstück, wenn sie diese nicht rechtzeitig erkannt und beseitigt haben – im Härtefall mit ihrem kompletten Privatvermögen! Vor diesem Risiko schützt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Sie prüft mögliche Ansprüche gegenüber Dritten und tritt bei Schäden ein, die Dritten durch Haus oder Grundstück entstanden sind.

Bei Eigenheimbewohnern kommt die Privathaftpflicht für Schäden auf, die Dritten auf dem Grundstück bzw. durch verletzte Sorgfaltspflichten entstanden sind. Ebenso ist es bei Mietern, wenn die Schneeräumpflicht z. B. im Mietvertrag an sie delegiert wurde.

Unverhofft: Dachlawine vor der eigenen Haustür

Auch Schnee in größeren Mengen kann für Hauseigentümer zum Problem werden. Denn so leicht eine einzelne Schneeflocke auch sein mag: verdichtet bringt feuchter Neuschnee, abhängig von Alter und Witterungsbedingungen, 200 bis 500 Kilo pro Kubikmeter auf die Waage. Halten Vor- oder gar Hausdach dieser Last nicht stand, wird es richtig teuer. Eine Elementarschadenversicherung ist daher insbesondere für schneereiche Regionen und Flachdächer (von denen Schnee sehr schlecht abrutschen kann) ein wichtiger Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung. Die Elementarschadenversicherung sichert Hausbesitzer neben Schneedruck auch gegen Dachlawinen und Lawinen ab.

Selbst zum Winter-Unfallopfer geworden?

Sie sind auf einem winterlichen Gehweg ausgerutscht, dem Eigentümer ist aber keine unterlassene Räumungspflicht nachzuweisen? Auch in diesem Fall müssen Sie nicht auf Ihren Ausfallkosten sitzenbleiben. Ist Ihr Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg (bei Kindern auch zur Schule) passiert, springt die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung ein. Dabei handelt es sich aber nur um eine Grundversorgung. Hausfrauen und Hausmänner sowie Rentner sind sogar überhaupt nicht gesetzlich unfallversichert.

Mit einer privaten Unfall­ver­si­che­rung haben die versicherten Per­sonen sowohl beruflich als auch im Privatleben weltweit und rund um die Uhr Versicherungsschutz – als Fußgänger, bei Verkehrs- und Freizeitunfällen. Sie unterstützt bei kostspieligen Folgen einer dauerhaft körperlichen Beeinträchtigung nach einem Unfall. Die einmalige Kapitalleistung ermöglicht z.B. einen barrierefreien Umbau der Wohnung und den Einbau eines Treppenliftes. Sogar das Auto kann behindertengerecht umgerüstet werden. Ein besonderes Highlight ist die Sofortleistung bei Schwerverletzungen. Es gibt aber auch Unterstützung im Haushalt, wenn man durch einen Unfall vorübergehend auf Hilfe angewiesen ist. Ein Reha-Manager sorgt für die schulische oder berufliche Wiedereingliederung. 



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