Alles zur Kaufrechtlichen Mängelhaftung


Machen Sie sich mit dem verschärften Kaufrecht vertraut, welches seit 2018 besteht. Wir klären alle offenen Fragen.

Was ist die Mängelhaftung?

Grundsätzlich haftet jeder Hersteller für Schäden, die aufgrund von Mängeln an seinem Produkt entstehen, meist deckt das eine Produkthaftpflichtversicherung ab. Betroffen sind Hersteller von Endprodukten, von Teilen für Endprodukte anderer und Importeure.

Nun sind aber auch Händler gemäß § 439 Abs. 3 BGB für solche Mängel wie Konstruktionsfehler, Instruktionsfehler oder Fabrikationsfehler haftbar. Auch Baufirmen können dies erstattet bekommen, wenn Sie Produkte kaufen und einbauen und sich danach ein Produktfehler auftut (Nicht durch den Einbau entstandene Fehler). Die kosten für Demontage und co. können nun also auch von Gewerbetreibenden in Anspruch genommen werden. Dies ist durch eine <link 44 - internal-link "Zur erweiterten Produkthaftpflichtversicherung">erweiterte Produkthaftpflichtversicherung</link> möglich.

<link 10 - internal-link "Kontakt zu Wahler aufnehmen">Sprechen Sie uns gerne an</link>, wenn Sie sich für diese interessieren.



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