Besteht ein Anspruch auf Entschädigung?
Leider ist der Lagevorteil eines Unternehmens nicht geschützt. Wer sich also bewusst für einen speziellen Standort entschieden hat, weil dort viele Passanten vorbeikommen oder ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe ist, kann im Falle einer Baustelle nicht auf Entschädigung hoffen. Hier wird erwartet, dass ein Unternehmen für einen solchen Fall Rücklagen bildet, um diese Umsatzeinbußen auszugleichen.
Erst wenn die Beeinträchtigungen durch die baulichen Maßnahmen rechtswidrig oder unverhältnismäßig sind oder wegen Intensität, Art und Dauer sehr einschneidend sind, können Ansprüche für eine Entschädigung geltend gemacht werden.
Aber auch dann wird individuell betrachtet, ob der Betrieb wirklich in seiner Existenz gefährdet wird. Allgemein gültige Aussagen, wann eine Entschädigung zu erwarten ist, wird man nicht finden.
Wo gibt es sonstige Unterstützung?
Bei einigen größeren Bauvorhaben von Unternehmen oder Kommunen wird aktives Baustellenmanagement betrieben, um die Belastungen für die Betroffenen zu mindern. Dazu gehören z.B.: eine regelmäßige, transparente Information über das Bauvorhaben, Nennung eines Ansprechpartners / einer Ansprechpartnerin für Rückfragen sowie ein Baustellenmarketing (Planung von Marketingaktionen für die betroffenen Geschäftsleute, um den Umsatz anzukurbeln).
Eigeninitiative zahlt sich aus
Sollte es keine zentrale Anlaufstelle geben, lohnt es sich, selbst aktiv zu werden.
Hier ein paar Maßnahmentipps, die die Umsatzeinbußen abmildern können:
- Vernetzung mit anderen Betroffenen in der direkten Umgebung
- Planung gemeinsamer Aktionen (z.B. Stempelkarten mit anderen Läden, Werben für andere Shops, gemeinsamer Flyer)
- Marketingaktionen wie Rabattaktionen, Gewinnspiele, Preisausschreiben
- Anfragen, ob Bauzäune als Werbeflächen genutzt werden können
- Zusätzliche Schilder/Wegweiser zur Orientierung aufgestellen
- Auf Social Media über die Baustelle informieren
- Falls möglich, Online-Angebote ausweiten
- Kontakt zur lokalen Presse suchen
Hilfreicher Versicherungsschutz für Gewerbetreibende
Gewerbetreibende gehen – wie oben beschrieben – bei Beeinträchtigungen durch Baustellen häufig leer aus. Es sei denn, sie entscheiden sich vorab für den richtigen Versicherungsschutz.
So gibt es z. B. einen Baustein in der Ertragsausfallversicherung, der dieses Risiko abdeckt. Kommt es im Rahmen einer Baustelle zu Umsatzeinbußen, kann das versicherte Unternehmen mit finanziellen Entschädigungsleistungen rechnen.
Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.