Sturmschäden: Wer bezahlt, wenn mein Baum umstürzt?


Umstürzende Bäume zählen zu den häufigsten Schadensursachen in Deutschland. Doch wer hat wann für den Schaden aufzukommen? Wir bringen Licht ins Dunkel.

Im heutigen Magazinartikel erklären wir anhand von Beispielen, wer in welcher Situation für den Schaden aufkommen muss, wenn Bäume entwurzelt werden und Schäden anrichten.

Fall 1

Durch den Sturm stürzt ein kranker Baum auf ihrem Grundstück um und fällt auf die Straße. Wer muss für den die Beseitigung des Baumes zahlen? Antwort: Wenn Sie als Baum Besitzer regelmäßig die Gesundheit des Baumes untersucht haben und nichts feststellen konnten, haften Sie nicht. Haben Sie dies vernachlässigt, haften Sie mit ihrer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, es sei denn, es liegt Vorsatz vor.

Fall 2

Durch den Sturm stürzt ihr kranker Baum auf den Carport des Nachbarn. Wer haftet für den Schaden? Antwort: Hier ist es genau wie im ersten Beispiel: Haben sie die im Verkehr erforderliche Prüfung und Sorgfalt nicht gewährleistet, haften Sie mit ihrer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zu haften. Haben Sie alles Ordnungsgemäß überprüft, haften Sie nicht, allerdings ist hier der Anspruch privatrechtlichen Inhalts auch mitversichert.

Fall 3

Der Baum wird vom Sturm entwurzelt und fällt auf ihr eigenes Haus, durch Schäden am Dach wird es unbewohnbar. Wer zahlt die Reparatur und die Unterkunft? Antwort: Hier zahlt ihre Wohngebäudeversicherung beziehungsweise die Sturmversicherung sowohl Reparatur als auch Unterbringung. Diese ist allerdings in der Regel mit einem maximalen Betrag pro Tag gedeckelt, eine Unterbringung im Wellnessresort wird also schwierig.

Wir beraten Sie gerne umfassend über Sturmversicherungen.



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