Was sind eigentlich Sonderziehungsrechte?


Im Bereich der Transportversicherung ist oft von Sonderziehungsrechten als Recheneinheit die Rede.

Sonderziehungsrechte (SZR), im Englischen als special drawing rights (SDR) bezeichnet, sind eine 1969 vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführte Währung. Sie ist international anerkannt, ihr Wert richtet sich allerdings nicht nach dem Markt, sondern wird vom IWF festgelegt. Den Sonderziehungsrechten liegt ein Währungskorb aus führenden internationalen Währungen (US-Dollar, japanischer Yen, Euro, britisches Pfund, chinesischer Renminbi) mit gewichteten Anteilen zugrunde. Ist dem IWF zufolge eine weltweite Erhöhung der Geldmenge erforderlich, so werden den Teilnehmerländern der SZR neue SZR zugeteilt. Die zugeteilten SZR sind als Guthaben eines Staates gegenüber dem IWF zu verstehen. Um die Währungssicherheit der SZR zu garantieren, verpflichtet sich jedes Teilnehmerland bis zu 200% der ihm zugeteilten SZR anzunehmen und im Gegenzug die eigene Währung verfügbar zu machen.

Da sich das SZR aus unterschiedlichen Währungen zu bestimmten Anteilen zusammensetzt, lässt sich der Wert des SZR aus den Umtauschraten der Währungen und deren Anteilen ermitteln.
Der tagesaktuelle Wert lässt sich hier nachlesen.

Bedeutung der SRZ im Bereich der Transportversicherung

Laut Handelsgesetzbuch (§ 431 HGB) und der Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen ist die Haftung des Frachtführers auf 8,33 SZR (im HGB als Rechnungseinheiten bezeichnet) pro kg Rohgewicht der Sendung begrenzt. Nach § 449 HGB können für die Haftung vertraglich auch Beträge zwischen 2 und 40 SZR vereinbart werden.



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