Wasserschaden, Sturmschäden, Einbruch – Wann haftet die Hausverwaltung?


Hausverwaltungen tragen die Verantwortung für den Werterhalt von Immobilien. Doch was passiert, wenn es zu Wasserschäden, Sturmschäden oder Einbruchsschäden kommt? Wann haftet die Hausverwaltung, und wann müssen Mieter oder Eigentümer selbst für Schäden aufkommen?

1. Wann haftet die Hausverwaltung bei Wasserschäden?

Ein Wasserschaden kann durch verschiedene Ursachen entstehen:
Rohrbruch durch mangelnde Wartung: Die Hausverwaltung hat es versäumt, alte Wasserleitungen rechtzeitig zu erneuern.
Fehlende Kontrolle von Dachrinnen & Abflüssen: Überschwemmungen im Keller entstehen durch verstopfte Abflüsse, die nicht gereinigt wurden.
Verspätete Reparaturen: Schäden durch undichte Dächer oder defekte Wasserleitungen werden zu spät behoben.

Wann zahlt die Versicherung?
Gebäudeversicherung: Wenn das Wasser aus dem Rohrsystem kommt (z. B. Rohrbruch, Leitungswasserschäden).
Hausratversicherung des Mieters: Wenn Möbel oder persönliche Gegenstände beschädigt wurden.
Betriebshaftpflicht der Hausverwaltung: Wenn nachweislich eine Pflichtverletzung vorliegt (z. B. keine Wartung).


2. Wann haftet die Hausverwaltung bei Sturmschäden?

Nach einem Unwetter können folgende Schäden auftreten:
Herabfallende Dachziegel beschädigen geparkte Autos oder Passanten.
Umgestürzte Bäume auf dem Grundstück beschädigen das Gebäude oder angrenzende Häuser.
Kaputte Fenster durch Sturm oder Hagel führen zu Wasserschäden.

Wann zahlt die Versicherung?
Wohngebäudeversicherung: Wenn das Gebäude selbst beschädigt wurde.
Betriebshaftpflicht der Hausverwaltung: Falls mangelhafte Pflege oder fehlende Sicherung von Bauteilen nachgewiesen werden kann.
Kfz-Versicherung: Falls geparkte Autos durch herabfallende Bauteile beschädigt wurden.


3. Wann haftet die Hausverwaltung bei Einbruchsschäden?

Einbruchsschäden sind nicht nur für Mieter ein Problem, sondern auch für Eigentümer und Hausverwaltungen.
Eingangstüren wurden nicht ausreichend gesichert.
Defekte Türschlösser oder schlecht beleuchtete Eingangsbereiche erleichtern Einbrüche.
Versäumte Reparaturen an Fenstern oder Terrassentüren.

Wann zahlt die Versicherung?
Hausratversicherung des Mieters: Ersetzt gestohlene Wertgegenstände.
Wohngebäudeversicherung: Übernimmt Reparaturen an Fenstern oder Türen.
Haftpflicht der Hausverwaltung: Falls Fahrlässigkeit nachgewiesen wird (z. B. defekte Türschlösser trotz mehrfacher Hinweise nicht ersetzt).


Fazit: Hausverwaltungen sollten sich absichern

Wasserschäden, Sturmschäden und Einbrüche sind alltägliche Risiken für Hausverwaltungen. Die richtige Haftpflichtversicherung schützt vor hohen Schadensersatzforderungen.

Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne!



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