Besteht im Ausland ein Versicherungsschutz für E-Scooter?


Seit der Straßenverkehrszulassung von E-Scootern besteht in Deutschland Versicherungspflicht für die Elektronikkleinstfahrzeuge. Im Ausland ist die Gesetzeslage nicht immer klar. Wer haftet also für Schäden, die man mit einem gemieteten Scooter im Ausland verursacht?

Sharing-Anbieter von E-Scootern schießen in vielen Europäischen Großstädten wie Pilze aus dem Boden, um die Mobilität der Städte zu revolutionieren. Sie werden als umweltfreundliche Alternative zum Auto für Kurzstrecken angeboten. Doch im Gegensatz zu Deutschland, wo E-Scooter pflichtversichert sind, ist die Gesetzeslage im Ausland nicht immer transparent. Existiert also in ihrem Urlaubsland keine Pflichtversicherung für ein solches Fahrzeug und Sie schädigen damit Dritte, müssen Sie gegebenenfalls den vollen Schaden selbst bezahlen.

Ist der E-Scooter Teil der Privathaftpflichtversicherung?

Obwohl die meisten Privathaftpflichtversicherungen oftmals weltweit greifen, besteht in allen Policen eine Benzinklausel und oft fallen auch alle Fahrzeuge, egal ob benzinbetrieben oder elektrisch, die über 6km/h schnell auf öffentlichen Wegen fahren nicht unter den Deckungsschutz einer Privathaftpflichtversicherung.

Sie sollten also zunächst prüfen ob in ihren Bedingungen „nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge“ mit aufgeführt sind. Ist dies der Fall, besteht der Versicherungsschutz auch in Ländern ohne Versicherungspflicht, solange die oben genannten Fahrzeuge über 6 km/h nicht explizit ausgeschlossen werden.

Abschließend lässt sich sagen, dass Sie sich unbedingt über die Pflichtversicherung im jeweiligen Land informieren sollten und gegebenenfalls mit Ihrem Versicherungsmakler sprechen, sollte ihre PHV-Police die E-Scooter nicht abdecken.

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