Was ist der Unterschied zwischen einer Allgefahrenversicherung und einer Multi-Risk-Police?


All-Risk-Versicherungen und Multi-Risk-Policen werden gerne verwechselt, dabei besteht ein erheblicher Unterschied im Aufbau und Umfang der beiden.

Multi-Risk-Police 

Bei einer Multi-Risk-Police werden mehrere Versicherungssparten in einem Vertrag kombiniert. Bei einer echten Multi-Risk-Police liegt eine verbundene Versicherung (bzw. kombinierte Versicherung) vor. Über alle Teilversicherungen hinweg besteht hier ein einheitliches Regelwerk, auch die Gesamtprämie ergibt sich aufgrund einer einzigen Bemessungsgrundlage. Bei einer gebündelten Versicherung handelt es sich dagegen um eine unechte Multi-Risk-Police. Auch wenn hier nur eine Police abgeschlossen wird, werden rein rechtlich für jede Versicherung einzelne, voneinander unabhängige Verträge abgeschlossen. Jede Versicherung hat hier eine eigene Prämie. Im Gegensatz zur verbundenen Versicherung, können in der gebündelten Versicherung einzelne Teilverträge gekündigt werden, ohne die gesamte Police kündigen zu müssen.

Für ein Unternehmen bietet es sich an, folgende Versicherungen in eine Multi-Risk-Police aufzunehmen:

Welche Vorteile bietet die Bündelung Ihrer Risiken in einer Multi-Risk-Police?

  • einfache Verwaltung
  • häufig auf bestimmte Zielgruppe zugeschnittene Deckungskonzepte
  • im Regelfall einfachere Summenermittlung mit Unterversicherungsverzicht
  • Versicherungsschutz aus einer Hand - sind bei einem Schaden mehrere Versicherungssparten betroffen (z. B. Inhalt und Gebäude), gibt es keine Diskussion, wer welchen Schadensteil zu tragen hat
  • durch die Bündelung erhalten Sie günstigere Prämien
  • Prämienverhandlungen immer über das Gesamtpaket Ihres Versicherungsschutzes (i. d. Reg. von Vorteil, da die Schadensquote durch Bündelung regelmäßig besser ausfällt)

Allgefahrenversicherung

Ist es bei der Multi-Risk-Police erforderlich für jede mögliche Gefahr einen zusätzlichen Versicherungsschutz zur Police hinzuzufügen, deckt die Allgefahrenversicherung, wie der Name sagt, prinzipiell zunächst alle Risiken ab. Versichert ist demnach alles (Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen), was nicht explizit ausgeschlossen ist: All Risk. Bei einem Teil der am Versicherungsmarkt angebotenen All-Risk-Versicherungen ist ein weiterer wichtiger Vorteil die Umkehr der Beweislast. Während bei jeder herkömmlichen Versicherung der Versicherungsnehmer den Schadenseintritt beweisen muss, ist es bei "echten" Allgefahrenversicherungen genau umgekehrt: Nicht der Versicherungsnehmer muss die Ersatzpflicht des Schadens beweisen, sondern der Versicherer muss beweisen, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.

Klassische Ausschlüsse einer Allgefahrenversicherung sind z. B.: Abnutzung und Korrosion, Verschleiß, innerer Verderb, Vorsatz, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie die Folgen aus atomaren Unfälle. 

Durch die Versicherung gegen alle Gefahren, einschließlich „unbenannter Gefahren“ steht die All-Risk-Versicherung mit einer offenen Deckung im Gegensatz zur „Named-Perils-Deckung“, also zur Absicherung benannter Gefahren (Katalogdeckung). 

Wie können Sie Ihr Unternehmen am besten absichern? Kontaktieren Sie uns und wir finden genau den richtigen Versicherungsschutz für Sie.



Artikel nach Aktualität durchblättern